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1. Fördergrenze
Für alle Pensionskassenzusagen gilt zunächst die erste Fördergrenze, bis zu der vom Arbeitgeber eingezahlte Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei entrichtet werden können. Für das Jahr 2012 liegt die Grenze bei 2.688 EUR. Für diesen Förderrahmen ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Zusage erteilt wurde und ob die Beiträge vom Arbeitgeber direkt oder durch Entgeltumwandlung finanziert sind (§ 3 Nr. 63 EStG: 2.688 EUR entsprechen 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung).
![]() Diese erste Fördergrenze ist für 97% aller Arbeitnehmer maßgeblich. Nur für 3% der zur Pensionskasse angemeldeten Arbeitnehmer werden jährlich mehr als 2.688 EUR Beitrag eingezahlt. Empfehlung: Die Pensionskasse ist einfacher zu erklären, wenn sich die Erst-Information im Wesentlichen auf eine Beschreibung der ersten Fördergrenze beschränkt. Der überwiegenden Mehrheit genügt ein kurzer ergänzender Hinweis darauf, dass über den Betrag von 2.688 EUR (2012) hinaus weitere Beiträge steuerbegünstigt eingezahlt werden können. |
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