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1. Fördergrenze

Für alle Pensionskassenzusagen gilt zunächst die erste Fördergrenze, bis zu der vom Arbeitgeber eingezahlte Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei entrichtet werden können. Für das Jahr 2010 liegt die Grenze bei 2.640 EUR. Für diesen Förderrahmen ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Zusage erteilt wurde und ob die Beiträge vom Arbeitgeber direkt oder durch Entgeltumwandlung finanziert sind (§ 3 Nr. 63 EStG: 2.640 EUR entsprechen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzl. Rentenversicherung).



Diese erste Fördergrenze ist für 97 % aller Arbeitnehmer ausreichend. Nur für 3 % der zur Pensionskasse angemeldeten Arbeitnehmer werden jährlich mehr als 2.640 EUR Beitrag eingezahlt.

Empfehlung:
Die Pensionskasse ist einfacher zu erklären, wenn sich die Erst-Information im wesentlichen auf eine Beschreibung der ersten Fördergrenze beschränkt. Der überwiegenden Mehrheit genügt ein kurzer ergänzender Hinweis darauf, dass über den Betrag von 2.640 EUR (2010) hinaus weitere Beiträge steuerbegünstigt eingezahlt werden können.