 - Vorsorge in 3 Schritten
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Abgabe an einen neuen Arbeitgeber
Wenn Sie Betriebsteile abgeben, teilen Sie uns die Betriebsübergänge mit dem dafür vorgesehenen Formular mit. Außerdem informieren Sie den neuen Arbeitgeber, indem Sie ihm das von uns vorbereitete Merkblatt zur Beachtung zusenden. Die übergehenden Arbeitnehmer können Sie ebenfalls informieren. Bei der Erstellung dieser Information helfen wir Ihnen gerne. Eine Muster-Information gibt es in diesem besonderen Fall nicht, weil die Fallgestaltungen zu unterschiedlich sind. Sprechen Sie uns bitte an.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
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