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Abmeldung
Melden Sie nur Arbeitnehmer ab, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis lediglich ruht (z.B. während des Wehrdienstes, während der Erziehungszeit oder aus sonstigen Gründen), melden Sie nicht ab. Erfassen Sie diese in der jährlichen Beitragsmeldung einfach mit einem Beitrag in Höhe von 0 Euro. Die Abmeldung muss sofort erfolgen, damit der Arbeitnehmer alle etwaigen weiteren Ansprüche unverzüglich geltend machen kann (Fortsetzung seiner Altersvorsorge, Rentenantrag etc.). - Um eine Abmeldung vorzunehmen, wählen Sie bitte den Menüpunkt Datentransfer.
Die gesamte weitere Abwicklung mit dem bei Ihnen ausgeschiedenen Mitarbeiter übernehmen wir. Sie händigen dem ausgeschiedenen Mitarbeiter lediglich das auf seine Situation passende Merkblatt aus der unten aufgeführten Liste aus.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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