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AbmeldungMelden Sie nur Arbeitnehmer ab, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis lediglich ruht (z.B. während der Erziehungszeit oder aus sonstigen Gründen), melden Sie nicht ab. Erfassen Sie diese in der jährlichen Beitragsmeldung einfach mit einem Beitrag in Höhe von 0 Euro.Die Abmeldung muss sofort erfolgen, damit der Arbeitnehmer alle etwaigen weiteren Ansprüche unverzüglich geltend machen kann (Fortsetzung seiner Altersvorsorge, Rentenantrag etc.).
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