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Steuerabzug mit der Rentenzahlung?

Ein Vorstoß der FDP sorgt gegenwärtig für Aufregung. Sie hat vorgeschlagen, beim Steuerabzug auf Renten zukünftig wie heute schon bei den Löhnen zu verfahren. Wie der Arbeitgeber bei Gehaltszahlungen soll der Versorgungsträger  bei Rentenzahlungen die fälligen Steuern von vornherein einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen.

Der Vorstoß ist weit von einer Verabschiedung und praktischen Umsetzung  entfernt. Viele rechtliche und noch mehr praktische Frage sind vorher zu klären. Bis diese Fragen gelöst sind, wird es noch lange dauern, wenn es überhaupt dazu kommt. Die gesetzliche Rentenversicherung hat dem Vorschlag bereits widersprochen.

Vor diesem Hintergrund können Sie sich beruhigt zurücklehnen. Wenigstens mittelfristig wird es bei der bestehenden Regelung bleiben. Für Rentenzahlungen, für die Sie eine Lohnsteuerkarte eingereicht haben, gilt schon heute der Direktabzug. Leistungen der Pensionskasse geben Sie in Ihrer Steuererklärung an.

Einzelpersonen mit einer Rente von bis zu 16.800 Euro im Jahr und Verheiratete mit bis zu 33.600 Euro sind auf Grund der hohen Freibeträge i.d.R. nicht steuerpflichtig. (06.11.2009)





Rentenbesteuerung

Die großen Tageszeitungen verängstigen zur Zeit Rentner mit Berichten über anstehende Kontrollen bei der Versteuerung von Renten. Ab Oktober erhalten die Finanzämter Rentenbezugsmitteilungen. Anschließend kontrollieren sie, ob die Rentner die seit 2005 bestehende Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung erfüllt haben.

Wir haben die wichtigsten in den Medien erörterten Fragen zur Rentenbesteuerung für Sie zusammengefasst. Nähere Informationen finden Sie auch in der Rubrik „Steuern“. (Stand September 2009)




Krankenversicherung

Ab 01.07.2009 beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einheitlich 14,9%. (Stand 01.07.2009)