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Jahresbericht der BaFinIn ihrem Jahresbericht 2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zahlen veröffentlicht, die einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erlauben.Bei den Bewertungsreserven haben sich die Lebensversicherer leicht erholt. Die saldierten stillen Reserven erreichen ein Niveau von 3,6%. Trotz Erholung liegt der Durchschnitt der Lebensversicherer damit weiterhin unterhalb der Reservenquote der HPK mit aktuell 6%. Laut BaFin hat sich bei den Lebensversicherern die durchschnittliche Nettoverzinsung der Kapitalanlagen 2009 wieder stabilisiert. Sie liegt nach vorläufigen Angaben bei 4,2% gegenüber 3,4% im Vorjahr. Die Verzinsung bei der HPK liegt mit 4,3% noch immer höher. Saldierte stille Reserven und Nettoverzinsung ergeben zusammen die Ertragskraft. Hier liegt die HPK mit 10,3% deutlich vor den Lebensversicherern mit durchschnittlich 7,8%. Zu den Verwaltungskosten hat die BaFin noch keine aktuellen Zahlen veröffentlicht. (12.07.2010) LAG HessenDas Urteil des LAG Hessen vom 03.03.2010 (8 Sa 187/09) verpflichtet das Mitgliedsunternehmen einer kleineren Pensionskasse, eine Rentenkürzung in Höhe von 1,4 % auszugleichen. Diese minimale Leistungskürzung hätte sicherlich vermieden werden können, wenn die Pensionskasse des Arbeitgebers etwas vorsichtiger agiert hätte.Das Urteil vom LAG Hessen vom 03.03.2010 (8 Sa 187/09) beruht auf der unabdingbaren Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz. Demnach trifft den Arbeitgeber auch im Fall der externen Durchführung über eine Lebensversicherung oder einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse die Einstandspflicht für die zugesagte Leistung. Diese Vorschrift hat die Tarifparteien der Ernährungsindustrie und viele große Handelsunternehmen im Jahr 2002 veranlasst, den Partner für die Durchführung der tariflichen Altersvorsorge vor allem unter dem Gesichtspunkt der Risikoreduktion auszuwählen. Die Wahl ist seinerzeit auf die Pensionskasse Ernährung und Genuss in der Hamburger Pensionskasse (PEG/HPK) gefallen, weil dort die Einstandspflicht des Arbeitgebers auf eine nur noch theoretische Restgröße reduziert wird. Im Unterschied zu allen übrigen externen Durchführungsträgern und speziell im Unterschied zu der im Urteil des LAG betroffenen Pensionskasse haben HPK/PEG die Anwartschaften, für die der Arbeitgeber einzustehen hat, nicht mit dem höchstzulässigen Garantiezins, sondern gerade umgekehrt mit dem niedrigstmöglichen Garantiezins (nämlich 0%) kalkuliert. Auch alle übrigen die Leistung beeinflussenden Faktoren wurden mit größtmöglicher Vorsicht angesetzt. Die betroffene Pensionskasse hatte hingegen ihre Leistung noch mit einem Garantiezins in Höhe von 3,5% kalkuliert. HPK/PEG schreiben die tatsächlich erzielte Verzinsung im Wege der Überschussbeteiligung den begünstigten Arbeitnehmern zu. Das ist gut für die Arbeitnehmer und beschützt den Arbeitgeber. Die Wahl der Tarifparteien ist auch deshalb auf die HPK/PEG gefallen, weil es sich um eine nur den Interessen der Unternehmen dienende Einrichtung handelt. HPK/PEG haben keine außenstehenden Aktionäre, die mit Gewinnausschüttungen bedient werden möchten und keinen teuren Vertriebsapparat. Alle Überschüsse dienen der Sicherheit und der Überschussleistung. HPK und PEG werden also allein von den Interessen der Unternehmen an einer sicheren und effizienten Durchführung der tariflichen Altersvorsorge getrieben. Das gilt auch für die Kapitalanlage. Der Erfolg ist in den Krisenjahren 2008 und 2009 ersichtlich. In diesen Jahren haben HPK/PEG stabile Nettoverzinsungen erzielt und zusätzlich die stillen Reserven gestärkt. Alle Mitgliedsunternehmen der HPK/PEG haben daher mit der Auswahl ihrer Pensionskasse die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. (25.05.2010) StaatsanleihenAngesichts der Krise im Euro-Raum erreichen uns besorgte Anfragen zu den Staatsanleihen. Das gibt uns Gelegenheit zur Klarstellung.Wir haben weder direkt noch indirekt Anleihen der schwächelnden Euro-Staaten Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien in unserem Bestand. Diese Länder haben schon vor dem Ausbruch der aktuellen Krise unsere strengen Qualitätsanforderungen nicht erfüllt. (14.05.2010) Nullrunde bei der gesetzlichen RenteNachdem die gesetzliche Rente 2009 noch moderat angehoben wurde, müssen sich die etwa 20 Millionen Rentner nicht nur dieses Jahr auf eine Nullrunde einstellen. Tatsächlich hätte den Rentnern 2010 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sogar eine Rentenkürzung von bis zu 2,1% gedroht, weil die Löhne im vergangenen Jahr gesunken sind. Die Rentenentwicklung ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Nur eine Rentengarantie verhindert das Absinken der Rente. Aktuellen Berechnungen zufolge wäre 2011 ohne Rentengarantie gleich die nächste Rentenkürzung fällig.Die Rentengarantie kostet den Rentenkassen Geld. Zum Ausgleich wird die unterlassene Kürzung in den Folgejahren mit möglichen Steigerungen verrechnet. Deshalb ist bei der gesetzlichen Rente über Jahre hinaus mit weiteren Nullrunden zu rechnen. Für 2011 und 2012 werden sie bereits vorausgesagt. Bei der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse entwickeln sich die Renten wie gewohnt positiv. Im größten Abrechnungsverband der Tarifgruppe F wurden die Renten schon zum 01.01.2010 um 1,25% angehoben. Unter Berücksichtigung des bereits eingerechneten Garantiezinses beträgt die Erhöhung tatsächlich sogar 4%. Angesichts des erfreulichen Jahresergebnisses ist auch für das Folgejahr mit einer ähnlichen Steigerung zu rechnen. (19.03.2010 / aktualisiert am 27.04.2010) Stabiles Jahr 2009Die Hamburger Pensionskasse von 1905 hat sich auch 2009 erfolgreich behauptet und eine gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhte Nettoverzinsung erzielt. Auch die stillen Reserven wurden weiter verstärkt. Nettoverzinsung und stille Reserven ergeben zusammen die Ertragskraft. Diese zeigt die finanzielle Stärke der Pensionskasse. Sie ist von 8,9% auf 10,1% gestiegen. Die vorsichtige Kapitalanlage und das konsequente Risikomanagement haben sich erneut bewährt.Die Verwaltungskosten sind bei 1,2% der eingenommenen Beiträge geblieben. Mit diesem besonders niedrigen Niveau wird sich die Pensionskasse die Kostenführerschaft erhalten und aller Wahrscheinlichkeit nach die mit weitem Abstand günstigste Pensionskasse in Deutschland bleiben. Die Stückkosten je Vorsorgekonto sind auf 4,26 Euro gesunken. (22.02.2010 / aktualisiert am12.04.2010) Kontoauszüge für 2009Die ersten Kontoauszüge mit dem Stand 31.12.2009 stehen bereits im Internet zum Abruf bereit. Wer sich zum Benachrichtigungsservice anmeldet, wird per E-Mail informiert, sobald sein Kontoauszug zum Abruf bereitgestellt wurde. Die Anmeldung zum Benachrichtigungsservice erfolgt im Vorsorgeportal unter "Kontoauszug". (18.03.2010)Griechische StaatsanleihenDie dramatische wirtschaftliche Situation in Griechenland und der Preisverfall bei den griechischen Staatsanleihen haben zu besorgten Nachfragen hinsichtlich der Kapitalanlage geführt. Nach übereinstimmenden Meldungen treffen die Kursverluste einige große deutsche Versicherungen besonders hart. Laut Börsen-Zeitung hält allein die Allianz griechische Staatsanleihen im Wert von 3,6 Mrd. Euro. Die Hamburger Pensionskasse ist nicht betroffen. Sie hat keine griechischen Staatsanleihen gekauft. (16.02.2010)Stimmen zur Pensionskasse"Das von der HPK entwickelte Modell der Vorruhestandsrente ermöglicht eine vollständige Flexibilisierung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand und bietet damit im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine einzigartige, innovative und praxistaugliche Alternative zum auslaufenden Altersteilzeitgesetz. Dabei ermöglicht das Vorruhestandsmodell der HPK den versicherten Arbeitnehmern den Bezug einer betrieblichen Teilrente zwischen dem 60. und dem (heute) 65. Lebensjahr, ohne dass sie dabei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausscheiden müssen. Der innovative, auch für die gesetzliche Rentenversicherung wegweisende Charakter dieses Modells liegt also darin, dass sich "Beschäftigung" und "Rente" zukünftig nicht mehr ausschließen, sondern ergänzen."Dr. Jürgen Pfister, Vice President Corporate Human Resources METRO AG (09.02.2010) Das Geschäft mit dem TodEine Untersuchung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungen durch den Versicherungsmathematiker Kleinlein hat erhebliche Abweichungen bei der unterstellten Sterblichkeit ergeben. Schließt ein 45jähriger Mann eine private Rentenversicherung ab, rechnen die Versicherer mit einer Lebenserwartung von über 91 Jahren. Schließt derselbe Mann hingegen eine Risikolebensversicherung ab, sinkt seine angenommene Lebenserwartung auf gut 76 Jahre.In beiden Fällen werden die Versicherungen durch die angesetzte, besonders lange bzw. kürzere Lebenserwartung deutlich teurer. Im genannten Beispiel liegt die Wahrheit aktuell in der Mitte. Das Statistische Bundesamt kommt beim 45-Jährigen auf ein Alter von durchschnittlich 83,7 Jahren. Die Untersuchung hat auch festgestellt, dass Verträge in der betrieblichen Altersversorgung eine positive Ausnahme darstellen. Die berücksichtige Lebenserwartung ist angemessen. (25.01.2010) Gesetzliche Rente vor anhaltenden Nullrunden. Pensionskasse erhöht Renten wie gewohnt.Die gesetzliche Rente stagniert. Für das Jahr 2010 wurde bereits eine Nullrunde angekündigt. Da die Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt sind, hätten sie dieses Jahr sogar sinken müssen. Das konnte nur durch die von der großen Koalition beschlossene Rentengarantie verhindert werden. Für die nächsten Jahre sieht es nicht besser aus. Es drohen mehrere Jahre ohne Rentenerhöhung.Auf die Pensionskasse ist im Gegensatz dazu unverändert Verlass. Für 2010 wurden die Renten im aktuellen Tarif bereits zum 01. Januar wie in den Vorjahren erhöht. Aufgrund des absehbar guten Jahresergebnisses 2009 sind die Erhöhungen für das Jahr 2011 ebenfalls bereits gesichert. (19.01.2010) Zeitschrift Finanztest: Firmenrenten schneiden besonders gut ab.Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest hat die Renditeentwicklung bei Altersvorsorgeprodukten verglichen. In ihrer Januarausgabe hebt sie die betriebliche Altersvorsorge besonders hervor. Für Normalverdiener und Bezieher kleinerer Einkommen gibt es nichts besseres. "Für Arbeitnehmer mit Einkünften im Jahr bis 45.000 EUR ist es sehr attraktiv, in eine Firmenrente zu investieren."Ein Grund ist die Ersparnis von Sozialabgaben. Diese fallen erst in der Rentenphase an und dann auch nur für die Kranken- und Pflegeversicherung. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie der Solidaritätsbeitrag werden dauerhaft gespart. Finanztest empfiehlt den regelmäßigen Vorsorgecheck. Dabei sollte die Inflation unbedingt mit einbezogen werden. Die Pensionkasse weist schon seit Jahren auf diesen wichtigen Punkt hin und empfiehlt, mit einem moderaten Zinssatz von 3 % zu rechnen. Sie finden unseren Vorsorgecheck im Arbeitnehmerbereich unter der Rubrik Vorsorgeplanung. (13.01.2010) Riester-Verträge bringen wenig - Forschungsinstitute und Verbraucherzentralen warnenFast 13 Millionen Bundesbürger haben inzwischen Riester-Verträge abgeschlossen. Zwei wissenschaftliche Forschungsinstitute und die Verbraucherzentralen haben in aufwendigen Studien untersucht, ob das eine kluge Entscheidung war. Die Presse berichtet über das ernüchternde Fazit der Studien. In den allermeisten Fällen war die Entscheidung falsch, denn "Riestern" lohnt sich nur selten.Der Grund sind die hohen Kosten. Zwar fördert der Staat die Riester-Vorsorge mit Zulagen oder Steuererleichterung, aber ein Großteil davon kommt bei den Sparern nie an. Das meiste bleibt bei den Produktanbietern hängen, die hohe Abschlussprovisionen einbehalten. "Das ist dann keine Förderung der Altersvorsorge, sondern eine Förderung der Finanzbranche" sagt Gerd Billen von der Verbraucherzentrale. Erst bei zwei Kindern kommt die staatliche Förderung zumindest zum Teil beim Sparer an. Das gilt allerdings nur, solange die Kinder in der Ausbildung sind. Anschließend lohnt sich Riestern nicht mehr. Da hilft auch die gesetzlich vorgesehene Kapitalgarantie wenig. Wenn am Ende der Laufzeit kaum mehr als die Summe der eingezahlten Beiträge herauskommt, reicht die Rendite nicht einmal, um die laufende Geldentwertung durch Inflation auszugleichen. Zudem sind die Riesterprodukte viel zu kompliziert. So verpassen es 20% aller Riestersparer vornehmlich aus Unkenntnis, die staatlichen Zulagen zu beantragen. Die Hamburger Pensionskasse (HPK) unterhält keinen Vertrieb und erhebt keine Abschlusskosten. Ihre Kostenquote liegt seit Jahren bei nur 1,2% der eingezahlten Beiträge. Durch das ernüchternde Urteil zum Riestern wird die betriebliche Altersvorsorge noch interessanter. Die Vorsorge über die HPK ist die bessere Alternative. Auch sie wird staatlich gefördert, und diese Förderung kommt beim Arbeitnehmer auch wirklich an. Die betriebliche Altersversorgung über die HPK ist für den Arbeitnehmer auch viel einfacher. Lästige Zulagenanträge sind nicht erforderlich. Der Arbeitgeber kümmert sich um die staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. (09.12.2009) Sozialversicherungsrechengrößen für 2010 bestätigtDer Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung am 27. November 2009 zugestimmt. Damit erhöht sich 2010 die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung. Statt 2.592 Euro können für jeden Arbeitnehmer dann 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die erste Fördergrenze erhöht sich damit wiederum um 48 Euro. Die 2. Fördergrenze, nämlich die steuerfreie Einzahlung weiterer 1.800 Euro, gilt unverändert. (04.12.2009)Zahl der Mitgliedsunternehmen wächst kontinuierlichUngeachtet der Wirtschaftslage in Deutschland ist die Zahl der Mitgliedsunternehmen der HPK und ihrer Verwaltungsgesellschaft, der HPV, im ablaufenden Jahr erneut gestiegen. Über 80 neue Unternehmen aus dem Handel, der Ernährungswirtschaft und weiteren Branchen haben uns ihre betriebliche Altersversorgung in diesem Jahre neu anvertraut. Darunter finden sich wieder einige bekannte, klangvolle und große Namen wie:![]() (25.11.2009) PSV-Beitrag deutlich angehobenDer Pensionssicherungsverein (PSV) hat seinen Beitragssatz aufgrund des gestiegenen Schadensaufwandes durch Unternehmensinsolvenzen erwartungsgemäß deutlich angehoben. Die rund 76.000 Unternehmen, deren Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen über den PSV insolvenzgesichert sind, müssen für das Jahr 2009 0,82 Prozent ihrer Rückstellungen für Betriebsrenten an den PSV zahlen. Zuletzt lag der Beitragssatz noch bei 0,18 Prozent.Tatsächlich fällt die Erhöhung mit 1,42 Prozent noch deutlicher aus. Um die Last abzumildern, werden davon jedoch 0,6 Prozentpunkte auf die nächste vier Jahre verteilt. Zusagen über die Pensionskasse sind nicht betroffen. Diese Zusagen sind überhaupt nicht beitragspflichtig im PSV. Die Absicherung erfolgt über ein konkursfestes Sicherungsvermögen. (10.11.2009) BAG-Urteil zur ZillmerungIn einem aktuellen Urteil (3 AZR 17/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Abschlusskosten in der betrieblichen Altersversorgung allenfalls dann akzeptabel sein können, wenn sie auf mindestens 5 Jahre verteilt werden. Damit lässt das BAG weiterhin offen, ob Abschlusskosten überhaupt zulässig sind. Da der Kläger als ehemaliger Personalreferent vorab über die Bedingungen hinreichend informiert war, hatte der Arbeitgeber seine Pflicht, die Arbeitnehmer im Vorwege über Abschlusskosten aufzuklären, nicht verletzt. Das heißt im Umkehrschluss, dass Abschlusskosten bei unterbliebener Aufklärung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers auslösen.Die Hamburger Pensionskasse hat keine Abschlusskosten und verwendet keine gezillmerten Tarife. (20.10.2009) Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung - Staatliche Förderung steigtAm 01.01.2010 erhöht sich - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung. Statt 2.592 Euro können für jeden Arbeitnehmer dann 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die erste Fördergrenze erhöht sich damit wiederum um 48 Euro. Die 2. Fördergrenze, nämlich die steuerfreie Einzahlung weiterer 1.800 Euro, gilt unverändert. (07.10.2009)Vorruhestandsrente zieht KreiseDie renommierte Arbeitszeitberatung Dr. Hoff Weidinger Herrmann hat das von der Hamburger Pensionsverwaltung entwickelte Modell der Vorruhestandsrente aufgegriffen. Sie stellt das Modell in ihren Veranstaltungen als eine Alternative zum Langzeitkonto vor. Kontakt: www.arbeitszeitberatung.de. (05.10.2009)Bedarf an neuen Vorruhestandsmodellen verfestigt sichMit dem Ausgang der Bundestagswahl verfestigt sich der Bedarf an neuen Vorruhestandsmodellen. Die neue Bundesregierung wird die Streichungen der großen Koalition bei der Altersteilzeit nicht zurücknehmen. Damit fällt die Erstattung der Aufstockungsbeiträge dauerhaft weg. In Verbindung mit ihren starren Vorgaben verliert die Altersteilzeit weiter an Attraktivität.Unser neues Modell der Vorruhestandsrente bietet die Möglichkeit zum flexiblen Ausstieg aus dem Berufsleben über die betriebliche Altersversorgung. Wer sich für diese Option entscheidet, kann mit der Vorruhestandsrente die Zeit zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Beginn der gesetzlichen Rente überbrücken. Sobald die gesetzliche Rente beginnt, geht die Vorruhestandsrente in eine Altersrente über, die lebenslang gezahlt wird. Sie finanziert sich aus dem Teil der Anwartschaft, der durch die Vorruhestandsrente noch nicht verbraucht wurde. Sobald die formelle Zustimmung der BaFin für diese Erweiterung unseres Leistungsspektrums vorliegt, werden wir die Internetseiten der Kassen um entsprechende Unterseiten zum Vorruhestand ergänzen. Außerdem werden wir voraussichtlich ab Mitte Oktober einen Vorruhestandsrechner zur Verfügung stellen. (30.09.2009) Presseerklärung ANGLaut Bundesarbeitsgericht haftet der Arbeitgeber, wenn seinen Arbeitnehmern bei der von ihm angebotenen Altersvorsorge Verluste durch die Belastung mit Abschlusskosten entstehen. In einem lang erwarteten Urteil zur sogenannten Zillmerung hat das BAG am 15.9.2009 entsprechend entschieden (3 AZR 17/09). Bei der Zillmerung werden die ersten Beiträge für die Deckung von Vertriebsprovisionen und Vertreterprämien verbraucht.Die Pensionskassenzusagen unserer Mitgliedsunternehmen aus dem Handel und der Ernährungswirtschaft sind davon nicht betroffen. Die Hamburger Pensionskasse unterhält keinen Vertrieb und erhebt auch keine Abschlusskosten. Dies unterstreicht auch die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss in einer aktuellen Presseerklärung. (17.09.2009) SAP KongressVom 29.09.2009 bis 01.10.2009 findet in Bremen der 3. Kongress der deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe statt.Auf der Agenda steht auch die SAP-HPK-Schnittstelle. Interessierte Unternehmen können sich am Stand der Firma Centric über die Schnittstelle informieren. Einen kurzen Auszug zum Kongress finden Sie hier. (Stand 28.08.2009) Absicherung über den Pensionssicherungsverein wird noch teurer (Aktualisierung unserer Meldung vom 15.06.2009)Aufgrund steigender Insolvenzausfälle wird der Beitrag zum Pensionssicherungsverein (PSV) voraussichtlich noch teurer als bislang erwartet. Nach Aussage des PSV-Vorstands Martin Hoppenrath müsste der Beitragssatz allein für die Ausfälle im ersten Halbjahr auf 1,35 Prozent angehoben werden. Bei ähnlicher Entwicklung im 2. Halbjahr droht eine Verdoppelung auf 2,7 Prozent. Zwar könne der PSV dies zum Teil kompensieren, aber selbst dann ist im November mit einer Anhebung des Beitragssatzes auf über 2 Prozent zu rechnen. Damit wird sich der Satz innerhalb eines Jahres mehr als verzehnfachen. Zusagen über die Pensionskasse sind davon nicht betroffen. (Stand 06.07.2009)Insolvenzen belasten Pensionssicherungsverein – Pensionskassen nicht betroffenDie wachsende Zahl von Unternehmensinsolvenzen belastet das Sicherungssystem für Direktzusagen, Unterstützungskassenzusagen und Pensionsfonds. Mit dem derzeitigen Beitragssatz von 1,8 Promille wird der Pensionssicherungsverein (PSV) nicht auskommen, um die Pensionsverpflichtungen zahlungsunfähiger Unternehmen abzudecken. Nach Aussage des PSV-Vorstands könnte sich der Beitragssatz sogar verzehnfachen.Die Pensionskasse ist davon nicht betroffen. Sie zahlt nicht in den PSV, sondern ist unabhängig vom Arbeitgeber durch ein konkursfestes Sicherungsvermögen mit Treuhändersperre abgesichert. Karstadt zählt darüber hinaus auch nicht zu den Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse. Gleichwohl gibt der Fall Karstadt die Gelegenheit für eine weitere Klarstellung. Meldet ein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse Insolvenz an, berührt das weder die Pensionskasse noch die anderen Mitgliedsunternehmen. Die Versorgungsverpflichtungen ergeben sich aus den tatsächlich an die Pensionskasse gezahlten Beiträgen. Damit sind alle Verpflichtungen jederzeit und vollständig durch Finanzmittel gedeckt. (Stand 15.06.2009) Vor-Ort-BetreuungDie im Jahr 2008 aufgenommene „Vor-Ort-Betreuung“ der HPK ist schon jetzt eine Erfolgsgeschichte. Hinter diesem Begriff steckt die Idee, Multiplikatoren unserer Mitgliedsunternehmen, z.B. Personalleiter und Betriebsräte, wirkungsvoller zu unterstützen. Dazu haben wir bis zur Jahresmitte 62 Termine vor Ort in Mitgliedsunternehmen vereinbart. Davon entfallen 1/3 auf Veranstaltungen mit Geschäftsführern und Personalleitern und 2/3 auf Betriebsräte. Neben einer reinen Vortragstätigkeit können Sie unsere speziell dafür ausgebildeten Fachberater auch für einen eintägigen Intensiv-Workshop „buchen“. Rufen Sie dazu unsere Mitgliederkommunikation an unter 040 / 280 145 - 451 (Frau Schwarz / Herr Thiel). Vortrag, Workshop und alle weiteren Angebote der Vor-Ort-Betreuung sind kostenlos. (Stand: 03.06.2009)MitarbeiterzeitschriftMitgliedsunternehmen mit einer Mitarbeiterzeitschrift können an unserem Artikelservice teilnehmen. Sofern Sie für die Mitarbeiterzeitschrift Ihres Unternehmens verantwortlich sind und sich bei uns für den Service anmelden, werden Sie automatisch 4x im Jahr mit einem Text versorgt. An dem Artikelservice nehmen aktuell 39 unserer Mitgliedsunternehmen teil. Bei Interesse rufen Sie einfach in unserer Mitgliederkommunikation an unter 040 / 280 145 - 450 (Frau Ebert / Herr Eggert) oder schicken eine E-Mail an kommunikation@hhpv.de. Der Service ist kostenlos. (Stand: 02.06.2009)Gesetzentwurf zur FinanzmarktaufsichtDie Bundesregierung hat in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dass Aufsichtsratsmitglieder in Pensionskassen künftig eine fachliche Qualifizierung aufweisen müssen, die einer mehrjährigen leitenden Tätigkeit in der Versicherungsbranche entspricht.Von dieser Regelung wären auch die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzten Aufsichtsgremien der Hamburger Pensionskasse betroffen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die besonderen Belange der betrieblichen Altersversorgung: Die paritätische Besetzung unserer Gremien hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ergibt sich aus dem besonderen Zweck der betrieblichen Altersversorgung. Die spezifischen Kenntnisse unserer Gremienmitglieder durch ihre Zugehörigkeit zu einem unserer Mitgliedsunternehmen und zu einer Branche sind entscheidend für eine sehr effiziente Zusammenarbeit. Schließlich ist unsere Kapitalanlagestruktur sehr maßvoll und gut nachvollziehbar und bedarf keines wirtschaftlichen Sonderwissens. Wir haben unsere Mitglieder vor einigen Wochen über den elektronischen Mail-Service aufgefordert, mit Hilfe eines mitgesandten Anschreibens gegenüber dem Bundesministerium der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Finanzen gegen den Gesetzentwurf zu protestieren. Das haben viele Unternehmen und Betriebsräte getan. Auch DGB und BDA haben als Dachverbände der in Deutschland organisierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entsprechendes Protestschreiben an die Ministerien gerichtet. Die Gewerkschaft NGG hat sich speziell für die Pensionskasse Ernährung und Genuss als Teil der Hamburger Pensionskasse eingesetzt. Erste Reaktionen der Ministerien zeigen, dass der vorliegende Gesetzentwurf entschärft wird. Um dieses Ziel sicherzustellen, fordern wir alle Mitgliedsunternehmen auf, sich weiterhin für die Erhaltung der paritätischen Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung einzusetzen und bis zu einer endgültigen Entscheidung politischen Druck auszuüben. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am 27.5. zu diesem Thema in öffentlicher Anhörung beraten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. (Stand 19.05.2009) Neuigkeiten zum Flexi-II-GesetzDie Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben mit dem Entwurf eines Rundschreibens vom 09.02.2009 auf das Flexi II (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitsbedingungen) reagiert. Insbesondere zu den Punkten Kapitalanlage, Werterhalt, Überführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Insolvenzsicherung ist zumindest etwas Licht ins Dunkel gebracht worden.Kapitalanlagerestriktion Der Entwurf liefert grundsätzlich keine neuen Erkenntnisse. Somit sind die sehr engen, für Zeitwertguthaben unseres Erachtens nicht passenden Vorschriften über die Kapitalanlage von Sozialversicherungsträgern anzuwenden. Zusätzlich ist eine Kapitalanlage nur in Aktien- oder Aktienfonds und nur bis zu einer Höhe von 20 % zulässig. Im Interesse einer Diversifikation sinnvollere andere Beimischungen sind nicht mehr zulässig. Im Entwurf wird festgehalten, dass die Beachtung der maximalen Quote lediglich im Zeitpunkt der Anlage gilt. Eine Erhöhung des Prozentsatzes durch die Wertentwicklung der Kapitalanlage ist unschädlich. Besitzstandsregelung: Die genannten Restriktionen gelten ausschließlich für neu angelegte Zeitwertguthaben ab dem 01.01.2009 sowie Neuanlageentscheidungen, die die bisherige Kapitalanlage betreffen. Werterhaltungsgarantie Zeitwertguthaben müssen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme einen Rückfluss mindestens in Höhe der geleisteten Beiträge garantieren. Der Entwurf sieht vor, dass diese Werterhaltungsgarantie im Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme gilt und nicht im Störfall (z.B. vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Sie ist auch dann vom Arbeitgeber zu übernehmen, wenn die Kapitalanlage durch einen Finanzdienstleister erfolgt, der seinerseits eine Werterhaltungsgarantie abgibt. Besitzstandsregelung: Die Werterhaltungsgarantie gilt ausschließlich für neu angelegte Zeitwertguthaben ab dem 01.01.2009 sowie Neuanlageentscheidungen, die die bisherige Kapitalanlage betreffen. Überführung in die bAV Der Gesetzgeber zieht eine klare Trennung zwischen Zeitwertguthaben und bAV. Aus diesem Grunde wurde die bislang sozialversicherungsfreie Überführung in die bAV gestrichen. Besitzstandsregelung: Für alle individuellen Zeitwertguthabenvereinbarungen, die vor dem 14.11.2008 geschlossen wurden, ist die Überführung in die bAV möglich, sofern sie in der Vereinbarung vorgesehen war und mit Eintritt eines Versorgungsfalles vorgenommen wird. Insolvenzsicherung Zeitwertguthaben umfassen seit dem 01.01.2009 auch die auf die Beiträge entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Gemäß dem Entwurf gilt dies auch für Beiträge aus Arbeitsentgelten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Eine Besitzstandsregelung ist nicht aufgeführt. Diese Regelung gilt somit auch für bestehende Zeitwertguthabenvereinbarungen, allerdings nur für Beiträge ab dem 01.01.2009. (Stand 16.02.2009) Betriebskassen oder Pensionskassen?Wieder stiften die Medien Verwirrung. In ihrer Ausgabe vom 12.02.2009 greift die Süddeutsche Zeitung das Thema "Sicherheit der Betriebsrenten" auf. Im Zusammenhang mit der Meldung großer Verluste verwendet die Süddeutsche auch die Bezeichnung "deutsche Pensionskassen", wo es tatsächlich allgemein um betriebliche Rentenkassen deutscher Unternehmen geht.Das gibt uns Gelegenheit, erneut auf die solide Kapitalanlage der Hamburger Pensionskasse hinzuweisen. Der Erfolg zeigt sich u.a. im Jahresabschluss 2008. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer Meldung vom 11.12.2009. (12.02.2009) Erfolgreiches Jahr 2008Trotz der Finanzmarktkrise wird die Pensionskasse wiederum eine Nettoverzinsung von mehr als 4 % erzielen und ihre stillen Reserven deutlich verstärken. Das sehr erfreuliche Ergebnis beruht auf der vorsichtigen Kapitalanlage und dem konsequenten Risikomanagement. Die Verwaltungskosten werden voraussichtlich auf dem extrem niedrigen Niveau der Vorjahre bleiben: also bei 1,2 % der eingenommenen Beiträge. Die Kosten in Euro je Vorsorgekonto können erst nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden. Auch hier deutet alles darauf hin, dass die Pensionskasse ihren Vorsprung als die mit weitem Abstand kostengünstigste Pensionskasse in Deutschland hält. (11.02.2009)HPK-Schnittstelle für SAP HCMZur Vereinfachung der An-, Ab- und Beitragsmeldungen hat die Firma Centric HCM Solutions GmbH eine HPK-Standardschnittstelle für SAP HCM entwickelt, die mittlerweile bei einigen Mitgliedsunternehmen im Einsatz ist und für Sie als SAP-Anwender auch interessant sein könnte.Diese Schnittstelle erstellt sowohl die monatlichen als auch die jährlichen Meldungen für die Datenmeldung an die HPK. Darüber hinaus kann durch entsprechende Prüfprogramme die einwandfreie Qualität der Meldungen sichergestellt werden. Die Einrichtung der Schnittstelle und das zugehörige Customizing werden durch einen bei der HPK abzurufenden Prüfdatenbestand unterstützt. (Stand 04.02.2009) Pensionskassen solide finanziertMit einer irreführenden Meldung haben zahlreiche Zeitungen am Wochenende des 24./25. Januar 2009 die Begünstigten von Pensionskassen verunsichert. Die Leser sollten über Deckungslücken in den Pensionsverpflichtungen großer Konzerne informiert werden. Dabei wurden diese Pensionsverpflichtungen irreführend als "Pensionskassen" bezeichnet. Tatsächlich wurden Direktzusagen erteilt, die über Pensionsrückstellungen der Unternehmen finanziert werden. In dieser Finanzierung tun sich jetzt offenbar Lücken auf.Pensionskassen sind etwas ganz anderes. Sie arbeiten unabhängig von der Bilanz des Unternehmens und unterliegen u.a. in Bezug auf ihre Kapitalanlage strengen Regeln und einer starken Aufsicht. Das verhindert Unterdeckungen und sorgt für eine solide Finanzierung. (26.01.2009) Zillmerungsverbot rechtskräftigZwei Tage vor Verkündung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Zillmerungsverbot hat die Nürnberger Lebensversicherung die Revision zurückgezogen. Damit ist das vom Landesarbeitsgericht ausgesprochene Zillmerungsverbot in der betrieblichen Altersversorgung rechtskräftig geworden. Laut dpn hatte die Nürnberger vergeblich versucht, das Verfahren ohne rechtkräftige Entscheidung durch Zahlung eines "Schweigegeldes" an die Arbeitnehmerin zu beenden. Die Hamburger Pensionskassen erheben keine Abschlusskosten und zillmern nicht. Bei gezillmerten Verträgen (z.B. bei Direktversicherungen) drohen jetzt massenhafte Schadenersatzklagen gegen den Arbeitgeber. (15.01.2009)"Wer über seinen Chef vorsorgt, kann weiterhin ruhig schlafen.""Wer über seinen Chef vorsorgt, kann weiterhin ruhig schlafen." Die Tageszeitung "Die Welt" bestätigt die Sicherheit der Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund der gegewärtigen Krise am Kapitalmarkt erhält diese Meldung besonderes Gewicht. "Ein Kapitalverlust ist nicht möglich", heißt es in einem aktuellen Artikel. Läuft die betriebliche Vorsorge über eine Pensionskasse, wacht darüber die staatliche Aufsicht. So ist sichergestellt: "Arbeitnehmer erhalten auf jeden Fall eine garantierte Rente." Variable Überschüsse kommen noch hinzu. Das macht die betriebliche Altersvorsorge auch aus Sicht der "Welt" zu einer der bestgeschützten Leistungen. (23.10.2008)Tarifliche Altersversorgung ist ein ErfolgsmodellIn einer gemeinsamen Pressemitteilung würdigen der Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss (ANG) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Leistungen der Pensionskasse mit ihrer effizienten Verwaltung und geringen Verwaltungskosten. Entgegen dem Trend in der privaten Vorsorge haben die bei der Pensionskasse gemeldeten Arbeitnehmer ihren Vorsorgebeitrag 2007 um 9 % gesteigert. Das ist ein wichtiger Erfolg im Hinblick auf die Absicherung der Begünstigten im Alter. (13.10.2008)Pensionskasse erhöht LeistungenIm September hat die Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse von 1905 (HPK) über die Anhebung der Anwartschaften und Renten entschieden. Im größten Bestand, der Tarifgruppe F, wurde eine Erhöhung der Anwartschaften zum 01.01.2009 um 4 % beschlossen. Laufende Renten werden zum 01.01.2009 um 1,25 % erhöht. Mit dem bereits eingerechneten Garantiezins wird auch hier insgesamt eine Erhöhung von 4 % wirksam. Die darüber hinaus erzielten Überschüsse werden vorgetragen, um auch in Zukunft eine kontinuierliche Überschussbeteiligung zu ermöglichen.Pensionskasse trotzt der Kapitalmarktkrise Angesichts der Krise am Kapitalmarkt beruhigt die jährliche Anpassung. Sie ist im Vergleich zu den Vorjahren unverändert. Die vorsichtige Anlagestrategie der Pensionskasse hat sich erneut bewährt. Die Pensionskasse steht auf sicherem und solidem Fundament. Das zeigt sich in der beschlossenen Erhöhung der Anwartschaften und Renten. (01.10.2008) Staatliche Förderung steigtAm 01.01.2009 erhöht sich die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung. Statt 2.544 Euro dürfen für jeden Arbeitnehmer dann 2.592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die erste Fördergrenze erhöht sich also um 48 Euro. Die 2. Fördergrenze, nämlich die steuerfreie Einzahlung weiterer 1.800 Euro, bleibt unverändert. (22.09.2008)Besteuerung von RentenDurch aktuelle Medienmeldungen ist die Besteuerung von Alterseinkünften wieder ins Bewusstsein gerückt. Seit 2005 werden Alterseinkünfte in einer langen Übergangszeit schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Ab 2040 sind dann alle Alterseinkünfte voll zu versteuern. (Pensionskassenrenten aus unversteuerten Beiträgen sind bereits heute voll steuerpflichtig).Ob eine Einkommenssteuererklärung abzugeben ist und Steuern zu zahlen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Höhe der Einkünfte und der Art weiterer Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder weitere Einkünfte). Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ab 2009 alle Versorgungseinrichtungen im Zusammenhang mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer verpflichtet sind, alle geleisteten Renten und Kapitalzahlungen - auch rückwirkend ab 2005 - dem Finanzamt zu melden. Das Finanzamt wird in der Folge die Alterseinkünfte der Rentner genau kennen und kann für die letzten zehn Jahre Nachforderungen stellen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Renteneinkünfte - ggf. auch nachträglich für die Jahre bis einschließlich 2005 - bei der Einkommensteuererklärung anzugeben, um einer möglichen Aufforderung des Finanzamts vorzubeugen. Im Zweifel sollte sich der Rentner an das Finanzamt oder seinen Steuerberater wenden. Solange die Renteneinkünfte unter dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro jährlich (Ehepaare: 15.328 Euro) liegen, muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums zahlt auch weiterhin keine Steuern, wer z.B. dieses Jahr in Rente geht und dabei eine Gesamtrente von weniger als 16.000 Euro bezieht. Alle Rentner erhalten von uns automatisch zum Jahresanfang eine Leistungsmitteilung für das Vorjahr (im Falle von Renten aus Unterstützungskassen und Direktzusagen eine Lohnsteuerbescheinigung), die die für die Einkommensteuererklärung notwendigen Beträge ausweist und der Steuererklärung beizulegen ist. (18.08.2008) |
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