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Altersrente

Altersrente kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Erreichen der allgemeinen gesetzlichen Regelaltersgrenze, zur Zeit Alter 67, in Anspruch genommen werden. Sofern das Alter 60 erreicht ist, kann der Begünstigte Rente aus der Pensionskasse auch schon beziehen, wenn er nicht mehr oder nur noch reduziert arbeitet. Altersrente wird ab Antragsdatum gewährt und bis zum Tode des Begünstigten gezahlt.

Die Höhe der Altersrente kann der Begünstigte mit dem Rentenrechner ermitteln. Bei reduzierter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses darf das Arbeitseinkommen und die Pensionskassenrente zusammen das bisherige Gehalt nicht übersteigen.