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Altersrente
Die Pensionskasse zahlt die Altersrente schon vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (zur Zeit Alter 67), zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder bei Arbeitszeitreduktion. Frühestens kann die Altersrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen werden. Arbeitnehmer, denen erst ab dem 01.01.2012 eine Pensionskassenzusage erteilt wurde, können ab Alter 62 Altersrente beziehen. (Einzelheiten zum Zusagedatum hier).
Während des Bezugs der Pensionskassenrente dürfen keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Rente und Teilzeitgehalt dürfen das bisherige Einkommen nicht übersteigen. Die Rente wird ab Antragsdatum gewährt und lebenslang gezahlt. ![]() Die Höhe der Altersrente kann der Begünstigte mit dem Rentenrechner ermitteln. |
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