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Arbeitgeberwechsel oder arbeitslos?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihr Vorsorgekonto fortführen, indem Sie
Wenn Sie arbeitslos werden sollten, gilt im Prinzip das gleiche wie oben. Außerdem können Sie ab Alter 60, d.h. schon vor Beginn der gesetzlichen Rente, die Pensionskassen-Rente in Anspruch nehmen. Sie können Ihre erreichte Anwartschaft auch zur Finanzierung Ihres Vorruhestandes nutzen und die Zeit bis zum Beginn der vollen gesetzlichen Rente damit überbrücken. Ihr Vorsorgekonto ist vor Hartz IV geschützt. Es darf nicht angerechnet werden. Wegen der Anrechnungsvorschriften von privaten Vermögenswerten müssen Sie sich also keine Sorgen machen. Die Frage nach verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen im Antragsformular der Arbeitsagentur dürfen Sie mit "Nein" beantworten. Für die spätere Rente gelten der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und die allgemeinen Anrechnungsvorschriften. |
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