Impressum     Nutzungsbedingungen  
  Datentransfer     Download     Kontakt  
Druckversion

Beitragsmeldung

Der Tarifvertrag sagt Ihnen, wie hoch der Beitrag für den einzelnen Arbeitnehmer ist. Der Gesamtbeitrag umfasst den vom Arbeitgeber zu leistenden Beitrag und die aufgrund der Entgeltumwandlung zusätzlich entstehenden Beitragsanteile. Sie können diese tarifvertragliche Regelung um unternehmensspezifische Regelungen ergänzen. Z.B. können Sie zusätzlich zum tarifvertraglich geregelten Arbeitgeberbeitrag weitere, z.B. ergebnisabhängige Beiträge vereinbaren.

Ermitteln Sie den zu zahlenden Beitrag und lassen Sie ihn über das Lohnkonto laufen. Auf diesem Weg stellen Sie die korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sicher. Alle gängigen Lohnabrechnungsprogramme sind dazu in der Lage.

Für alle Beschäftigten, die im Laufe des Jahres bis einschließlich 31.12. ausscheiden, teilen Sie uns den jahresanteiligen Beitrag bereits zusammen mit der Abmeldung mit. Diese Beschäftigten dürfen in der Jahresbeitragsmeldung für alle weiterhin Beschäftigten nicht mehr enthalten sein.

Für alle Beschäftigten, die über den 31.12. des laufenden Jahres hinaus weiterhin bei Ihnen beschäftigt sind, erstellen Sie eine gesonderte Beitragsmeldung.
  • Um eine Beitragsmeldung vorzunehmen, wählen Sie bitte den Menüpunkt Datentransfer.
  • Zum Kapitel "Beitragsmeldung" im Leitfaden zur verwaltungstechnischen Abwicklung