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Beitragsphase

Die steuerlichen Fördergrenzen in der Beitragsphase sind in der 1. Stufe für alle einheitlich. Der Förderrahmen der 2. Stufe richtet sich nach der Bewertung einer Zusage als Neu-Zusage oder Alt-Zusage.

Ausscheidende Arbeitnehmer können ihre Abfindung unter Ausnutzung der Vervielfältigerregelung steuersparend in einen Entlassungsbeitrag für ihre Altersvorsorge umleiten.