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Beitragsphase![]()
Beiträge an die Pensionskasse sind im Jahr 2012 bis zu 2.688 EUR steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt für Arbeitgeberbeiträge und für Beiträge die vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch höhere Beiträge steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei. Das gilt sowohl für laufende Beiträge als auch speziell vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Bedarf erhalten Sie spezielle Merkblätter. Ein Anruf, ein Fax oder eine E-Mail genügt. Arbeitnehmer können darüber hinaus auch ohne Einschaltung des Arbeitgebers Zusatzbeiträge leisten. Private Zusatzbeiträge werden in der Tarifgruppe F verrentet. Private Beiträge sind steuer- und sozialabgabenpflichtig, werden also aus dem Netto-Einkommen gezahlt. Dafür wird die spätere Rente steuerbegünstigt ausgezahlt. |
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