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Beitragszahlung
Zahlen Sie die Beiträge getrennt für die weiterhin Beschäftigten und die im Laufe des Jahres ausgeschiedenen Beschäftigten. - Für alle weiterhin Beschäftigten überweisen Sie uns den zusammengefassten Beitrag entweder in monatlichen Abschlägen oder am Jahresende (Einzelüberweisungen sind nicht zulässig). Die Beitragszahlung muss aus tarifvertraglichen und lohnsteuerrechtlichen Gründen spätestens bis zum 31.12. erfolgen. Entscheidend für diese Frist ist die Buchung auf Ihrem Konto.
- Für alle in einem Monat ausgeschiedenen Beschäftigten können Sie den jahresanteiligen Beitrag in einer Summe überweisen.
Unsere Bankverbindung lautet: Hamburger Pensionskasse von 1905 Kontonummer: 446 005 000 BLZ: 210 500 00 bei der HSH Nordbank AG Der Verwendungszweck muss Ihre Unternehmensnummer und das Jahr (nicht den Monat), auf das sich die Zahlung bezieht, enthalten. Der Verwendungszweck lautet also z.B.: "UNr 1234 Beitrag 2009"
Verwenden Sie bitte keine Sonderzeichen. Als Trennzeichen benutzen Sie nur Leerschritte. Einzelüberweisungen je Mitarbeiter sind ausgeschlossen.- Zum Kapitel "Beitragszahlung" im Leitfaden zur verwaltungstechnischen Abwicklung
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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