 - Vorsorge in 3 Schritten
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Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen nur noch bei verminderter Erwerbsfähigkeit, aber nicht mehr bei Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig ist die Höhe der Leistungen reduziert worden. Für die Jüngeren fällt der Schutz bei Berufsunfähigkeit also komplett weg; für die Älteren wird er reduziert.
Mit der Pensionskasse können Sie sich für den Fall der Berufsunfähigkeit mit einem Zusatztarif schützen. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten Sie zunächst die vereinbarte Rente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Danach schließt sich in der Regel eine lebenslange Rente an. In welcher Höhe diese lebenslange Rente gezahlt wird, hängt davon ab, in welchem Alter Sie berufsunfähig geworden sind.
Tritt die Berufsunfähigkeit in jüngerem Alter ein, ist die im Grundtarif aufgebaute Altersvorsorge in der Regel noch gering. Zum Ausgleich ist die lebenslange Rente aus dem Zusatztarif bei frühem Leistungseintritt höher.
Indem die Berufsunfähigkeitsrente nach dem vereinbarten Endalter in Teilen lebenslang als Altersrente fortgezahlt wird, sind Sie erheblich besser abgesichert als mit den üblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen der privaten Lebensversicherer, die nur bis zum festgelegten Endalter zahlen. Der Zusatztarif der Hamburger Pensionskasse (HPK) ergänzt die tarifliche Altersvorsorge damit optimal.
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| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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