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Bezugsphase
Für die Bezugsphase gilt regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung. - Beiträge, die unversteuert eingezahlt wurden, sind voll zu versteuern.
- Beiträge, die pauschal oder individuell versteuert wurden, sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil ist die Rendite, die mit dem eingezahlten Kapital über die Anlagedauer hinweg erwirtschaftet wurde.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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