Steuern

Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus Entgeltumwandlung sind bis zu 2.688 EUR (2012) steuerfrei.

Bei Neu-Zusagen sind weitere 1.800 EUR steuerfrei aber sozialabgabenpflichtig.

Bei Alt-Zusagen dürfen weitere 1.752 EUR pauschal versteuert (rd. 21 %) eingezahlt werden.

Darüberhinaus gelten weitere Freibeträge für Beiträge beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Das sind sogenannte Entlassungsbeiträge.

In der Leistungsphase gelten für die Besteuerung der Renten und Kapitalzahlungen differenzierte Regelungen.