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Eckpunkte

Für die Tarifverträge in den betreuten Branchen sind folgende Inhalte kennzeichnend:
  • Ein zweckgebundener Arbeitgeberbeitrag in der Regel einschließlich bisheriger vermögenswirksamer Leistungen
  • Die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung
  • Teilweise außerdem ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Maximal leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der bei ihm eingesparten Sozialabgaben.
Mit der Pensionskasse können die Unternehmen den Tarifvertrag vollständig umsetzen. Insbesondere gewährleistet die Pensionskasse folgende Eckpunkte:
  • Alle Arbeitnehmer werden ohne vorherige Gesundheitsprüfung und unabhängig von ihrem Gesundheitszustand aufgenommen.
  • Auch Minderjährige und bereits kurz vor der Pensionierung stehende Arbeitnehmer können angemeldet werden.
  • Die eingezahlten Beiträge sind jederzeit und in voller Höhe abgesichert.
  • Die Pensionskasse gewährt lebenslange Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten.
  • In dem von der Pensionskasse verwendeten Vorsorgetarif wurden diese drei Rentenarten so intelligent miteinander kombiniert, dass tatsächlich gleiche Leistungen für Männer und Frauen gewährt werden. Es handelt sich also um einen echten "Uni-Sex-Tarif", so dass unabhängig vom Ausgang der anhängigen Arbeitsgerichtsprozesse zur Frage gleicher Leistungen für Männer und Frauen in diesem Punkt für den Arbeitgeber absolute Sicherheit besteht.
  • Die Leistungen der Pensionskasse sind sofort unverfallbar.
  • Die Entgeltumwandlung kann flexibel vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung – in den vom Arbeitgeber bestimmten Fristen – jederzeit ändern oder einstellen.
  • Auch Arbeitnehmer mit kleinem Teilzeitgrad haben einen Anspruch auf Beitragszahlung.
  • Für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht die Entgeltumwandlung wählt, sondern die Abwicklung als Riester-Rente, steht hierfür ein besonderer Tarif zur Verfügung.