Einmalbeiträge von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können jederzeit Einmalbeiträge in ihr Vorsorgekonto einzahlen. Am wirkungsvollsten geschieht das über den Arbeitgeber z.B. aus dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dann erhält der Arbeitnehmer die volle staatliche Förderung und eventuell auch noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer kann auch direkt von seinem privaten Bankkonto auf sein Vorsorgekonto einzahlen. Dazu überweist er auf folgendes Konto:

Hamburger Pensionskasse
Konto 163 956 000
BLZ 210 500 00
HSH Nordbank

Für die korrekte Zuordnung sind als Verwendungszweck der Begriff "Einmalbeitrag" und die persönliche Bestandsnummer erforderlich, die auf der Mitgliedsbescheinigung oder dem Kontoauszug des Arbeitnehmers steht. Bei privaten Beiträgen ab 10.000 EUR jährlich benötigen wir eine Auskunft über den Gesundheitszustand. Das Formular schicken wir auf telefonische Anfrage hin zu. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer mit der Zahlung warten, bis unsere Zustimmung vorliegt.

Für private Einzahlungen gibt es zwar keine staatliche Förderung der Beiträge, dafür bevorzugt der Staat die spätere Rente. Aus privaten, versteuerten Beiträgen resultierende Renten werden nämlich nur zu einem kleinen Teil besteuert. Bei Rentenbeginn mit Alter 65 werden z.B. nur 18 % der Rente besteuert. Der Rest fließt den Arbeitnehmern bzw. den zukünftigen Rentnern steuerfrei zu.

Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Einmalbeiträge werden staatlich besonders gefördert.