Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, sofern ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung / Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Invalidität und wird ggf. als Altersrente fortgesetzt.
Voraussetzungen
Für Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten gilt eine dreijährige Wartezeit, das heißt, zwischen dem von der Pensionskasse bestätigten Beginn und dem Versorgungsfall müssen 36 Monate liegen. Insgesamt dürfen alle Hinterbliebenenrenten (Witwen-/ Witwer-/ Waisenrenten) maximal 100 % der Altersrente betragen.