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Flexibilität

Als besondere Vorteile bietet die Vorsorge über die Pensionskasse höchstmögliche Flexibilität und Fortführungsfähigkeit nach einem Arbeitgeberwechsel. Der Arbeitnehmer kann seine Anwartschaft sofort nach dem Beginn der Beitragszahlung nicht nur mitnehmen, sondern entweder allein oder mit seinem neuen Arbeitgeber fortführen.

Außerdem kann der Arbeitnehmer jederzeit in beliebiger Höhe versteuerte Zusatzbeiträge einzahlen und so seinen persönlichen Vorsorgebedarf je nach Leistungsfähigkeit decken.

Der Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, z.B. abhängig vom Jahresergebnis zusätzliche Vorsorgebeiträge einzuzahlen. Die spätere Rentenzahlung und die Rentenanpassung trägt allein die Pensionskasse. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber kein Risiko aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zur Unverfallbarkeit.