 - Vorsorge in 3 Schritten
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Flexibilität
Als besondere Vorteile bietet die Vorsorge über die Pensionskasse höchstmögliche Flexibilität und Fortführungsfähigkeit nach einem Arbeitgeberwechsel. Der Arbeitnehmer kann seine Anwartschaft sofort nach dem Beginn der Beitragszahlung nicht nur mitnehmen, sondern entweder allein oder mit seinem neuen Arbeitgeber fortführen.
Außerdem kann der Arbeitnehmer jederzeit in beliebiger Höhe versteuerte Zusatzbeiträge einzahlen und so seinen persönlichen Vorsorgebedarf je nach Leistungsfähigkeit decken.
Der Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, z.B. abhängig vom Jahresergebnis zusätzliche Vorsorgebeiträge einzuzahlen. Die spätere Rentenzahlung und die Rentenanpassung trägt allein die Pensionskasse. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber kein Risiko aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zur Unverfallbarkeit.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
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