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Flexibilität
Als besondere Vorteile bietet die Vorsorge über die Pensionskasse höchstmögliche Flexibilität und Fortführungsfähigkeit nach einem Arbeitgeberwechsel. Der Arbeitnehmer kann seine Anwartschaft sofort nach dem Beginn der Beitragszahlung nicht nur mitnehmen, sondern entweder allein oder mit seinem neuen Arbeitgeber fortführen.
Außerdem kann der Arbeitnehmer jederzeit in beliebiger Höhe versteuerte Zusatzbeiträge einzahlen und so seinen persönlichen Vorsorgebedarf je nach Leistungsfähigkeit decken.
Der Arbeitgeber hat ebenfalls die Möglichkeit, z.B. abhängig vom Jahresergebnis zusätzliche Vorsorgebeiträge einzuzahlen. Die spätere Rentenzahlung und die Rentenanpassung trägt allein die Pensionskasse. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber kein Risiko aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zur Unverfallbarkeit.
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| Bitte beachten Sie: |
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| Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen an diesem Wochenende der Datentransfer und das Vorsorgeportal nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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