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Förderung

Für die betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse gelten zwei Fördergrenzen: 
  • Die erste Fördergrenze wird jährlich neu bestimmt. Aktuell liegt sie bei 2.688 EUR (2012).
  • Die zweite Fördergrenze hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem die Zusage erteilt wurde. Sie beträgt 1.752 EUR oder 1.800 EUR.