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Tarifverträge im GroßhandelArbeitgeberbeitragDie Altersvorsorgetarifverträge im Großhandel sehen einen zweckgebundenen Arbeitgeberbeitrag vor, der regional unterschiedlich ausgestaltet ist. Den Beitrag entnehmen Sie bitte dem Ihrem Tarifgebiet gültigen Tarifvertrag. Häufig gilt folgendes: Der Beitrag für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer beträgt jährlich 159,52 EUR. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch, der dem Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit entspricht. Beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit sind die einzelnen Monate des Kalenderjahres gesondert zu betrachten. Auszubildende erhalten ebenfalls 159,52 EUR. Voraussetzung für die Leistung des tariflichen Arbeitgeberbeitrags ist der Antrag des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf jedoch alle Arbeitnehmer automatisch anmelden. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) Der Arbeitnehmer kann seinen tarifvertraglichen Anspruch auf VWL umwidmen. Die Höhe der VWL sind ebenfalls regional unterschiedlich. Entgeltumwandlung Der Arbeitnehmer kann seine tarifliche Sonderzahlung und das tarifliche Urlaubsgeld umwandeln und spart dabei Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe. Arbeitgeberzuschuss Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss auf Entgeltumwandlung des Arbeinehmers in Höhe von zumeist 15 %. Dieser Zuschuss ist begrenzt auf umgewandelte Beträge (VWL) bis 1.752 EUR. Der Zuschuss wird gewährt, wenn und soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben einspart. |
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