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Die häufigsten Fragen![]() I. Entscheidungsphase
II. Beitragsphase
III. Leistungsphase
IV. Besonderheiten
Wie ermittele ich meinen Vorsorgebedarf?
Unter der Rubrik Vorsorgeplanung erhalten Sie Empfehlungen zur Bedarfsermittlung. Dort können Sie auch unseren Vorsorgecheck nutzen. Unsere Vorsorge in 3 Schritten ![]() führt Sie ebenfalls durch die Vorsorgeplanung. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Mitgliederbetreuung unter 040 / 280 145 – 0.
Wie hoch sollte mein Zusatzbeitrag sein?
Wenn Sie z.B. 500 EUR Ihres Nettogehaltes im Jahr einsetzen können, tragen Sie einen doppelt so hohen Betrag in Ihre Teilnahmeerklärung ein, in diesem Beispiel also 1.000 EUR. Obwohl Ihnen jährlich rund 500 EUR bzw. monatlich nur rund 42 EUR fehlen, fließen rund 1.000 EUR in Ihre Altersvorsorge. Die anderen ca. 500 EUR steuert der Staat bei. Er fördert Ihren Zusatzbeitrag durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.
Was passiert mit meinen Beiträgen?
Ihre Beiträge werden jährlich in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der Wert des jeweiligen Rentenbausteins wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Aus den eingezahlten Beiträgen wird ein persönliches Deckungskapital gebildet, das finanzmathematisch dem Wert einer lebenslangen Rente entspricht. Das Deckungskapital wird bis zur Leistungsphase in einem konkursfesten Sicherungsvermögen angelegt.
Was passiert mit den Überschüssen?
Alle Überschüsse werden ausschließlich zur Anwartschafts-, Rentenerhöhung und zur Erhöhung der Sicherheitsrücklage verwendet. Nichts davon geht an Aktionäre o.ä., denn die Pensionskasse ist nur für ihre Mitglieder da.
Ich bin schon über 40 / 50 / 60. Lohnt sich für mich die Teilnahme?
Ja, denn keine Vorsorge wird so gefördert wie die betriebliche Altersvorsorge. Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, erhalten eine Arbeitgeberleistung und bessern sich Ihre Rente auf. Es lohnt sich sogar noch, bei Ausscheiden die sofort beginnende Rente mit Einmalbeiträgen aufzustocken. Für den Fall, dass Ihre Rente aufgrund der kurzen Beitragszahlung tatsächlich nur gering ausfällt, kann sie als Kleinrente (kleiner als 1 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung; aktuell also 56 EUR monatlich) ausgezahlt werden. Dann haben Sie zumindest Sozialabgaben eingespart und ggf. noch einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.
Kann mein Ehepartner, Freund, Nachbar, Bekannter auch mitmachen?
Die betriebliche Altersversorgung ist an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden. Nur Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen und der uns angeschlossenen Unternehmen können Mitglied der Pensionskasse werden.
Wie sicher ist die Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist eine überbetriebliche Einrichtung mit rund 3,8 Mrd. EUR Vermögen und über 118 Mio EUR Eigenkapital (Stand 2010). Sie ist ganz sicher, denn sie kalkuliert besonders vorsichtig und verhält sich in der Kapitalanlage ebenfalls besonders vorsichtig. Alle eingezahlten Beiträge werden in einem konkursfesten Sicherungsvermögen angelegt, das von einem unabhängigen Treuhänder überwacht wird. Entnahmen sind nur möglich, wenn der Treuhänder diese freigibt (z.B. für Rentenzahlungen). Ein Treuhänder ist eine unabhängige Person, die stellvertretend für die Begünstigten die Kapitalanlage überwacht. Ohnehin gelten für die Pensionskasse besonders restriktive Kapitalanlagevorschriften. Außer vom Treuhänder wird die Pensionskasse durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den unabhängigen Wirtschaftsprüfer und die mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Gremien kontrolliert. Durch die paritätische Mitbestimmung und die externe Kontrolle ist die Pensionskasse vollständig transparent. Rechtlich und vermögensmäßig ist sie vollkommen unabhängig vom Arbeitgeber und dessen wirtschaftlicher Situation.
Was tut mein Arbeitgeber für meine Vorsorge?
Ihr Arbeitgeber leistet einen tarifvertraglich geregelten Beitrag und wickelt für Sie die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung ab und zahlt Ihnen darauf eventuell noch einen weiteren Beitragszuschuss. Außerdem übernimmt er die Verwaltungs- und Informationsaufgaben. Deshalb sind die Verwaltungskosten niedrig und die Leistungen entsprechend höher.
Was ist günstiger für mich? Die Riester-Rente oder die tarifliche Altersvorsorge?
Die Zeitschrift Finanztest (Nr. 1/2010) hat es nachgerechnet. Die tarifliche Altersvorsorge ist in der Regel attraktiver, denn Ihre Beiträge und die Ihres Arbeitgebers sind für Sie steuer- und sozialabgabenfrei! Sie können im Jahr 2012 2.688 EUR für die tarifliche Altersvorsorge einsetzen und zahlen hierauf weder Steuern noch Sozialabgaben. Das ist bei Normalverdienern in der Regel ein Vorteil von ca. 40 - 50 %. Außerdem ist die tarifliche Altersvorsorge einfacher und deshalb kostengünstiger. Sie ist auch flexibler, u.a. gibt es keinen Mindesteigenbeitrag. Um die Riester-Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie 4% des Vorjahreseinkommens aufbringen. Das ist Ihr Mindesteigenbeitrag. Für kleine Einkommen ist der Mindesteigenbeitrag noch höher als 4%, nämlich 60 EUR. Auch die Verwaltungskosten für die tarifliche Altersvorsorge sind viel niedriger. Denn man darf nicht vergessen: Die viel kompliziertere Verwaltung der Riester-Vorsorge kostet Geld. Und dieses Geld kommt aus Ihren Beiträgen.
Kann ich meinen Beitrag ändern, erhöhen oder ermäßigen?
Ja. Es gibt keinen Mindestbeitrag.
Kann ich Vermögenswirksame Leistungen (VWL) in die Pensionskasse einzahlen?
Ja. In vielen Tarifverträgen ist das ohnehin vorgesehen. Ansonsten sollten Sie es tun. Wenn Sie Ihre VWL als Beitrag in Ihr Vorsorgekonto bei der Pensionskasse einzahlen, tun Sie nicht nur etwas für Ihre Altersvorsorge, sondern Sie bekommen sogar netto mehr ausgezahlt! Die Einzahlung der VWL auf Ihrem Vorsorgekonto bei der Pensionskasse erfolgt steuer- und sozialabgabenfrei. Sofern es Ihr Tarifvertrag vorsieht, erhalten Sie auch noch einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Fragen Sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Ihre Versorgungsanwartschaft ist sofort unverfallbar. Sie können mit weiteren Beiträgen Ihr Vorsorgekonto fortführen, aber auch beitragsfrei stehen lassen. Außerdem können Sie Ihre Anwartschaft auf das Versorgungswerk des neuen Arbeitgebers übertragen.
Kann ich mein Vorsorgekonto auflösen und meine Beiträge zurückverlangen?
Gemäß Betriebsrentengesetz ist Ihre Anwartschaft bei der Pensionskasse bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort unverfallbar und darf nicht durch Beitragsrückzahlung aufgelöst werden. Sie haben dafür folgende Möglichkeiten:
Zu welchen Bedingungen kann ich die Mitgliedschaft nach dem Ausscheiden fortsetzen?
Für Sie gelten die aktuellsten Bedingungen der Pensionskasse (Tarifgruppe F). Möglicherweise fällt der Arbeitgeberbeitrag bei einem neuen Arbeitgeber weg. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber nicht mitmachen will, zahlen Sie Beiträge privat aus Ihrem Netto-Einkommen.
Ist meine Altersvorsorge vor Hartz IV, Pfändung und Anrechnung auf die Grundsicherung geschützt?
Sie müssen sich wegen der Anrechnungsvorschriften von privaten Vermögenswerten bei Hartz IV keine Sorgen machen. Ihre erreichte Anwartschaft bei der Pensionskasse ist vor Hartz IV geschützt. Es darf nicht angerechnet werden. Die Frage nach verwertbaren Altersvorsorgeansprüchen im Antragsformular der Arbeitsagentur dürfen Sie diesbezüglich mit "Nein" beantworten. Für die spätere Rente gelten der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und die allgemeinen Anrechnungsvorschriften. In persönlichen Beitragszahlungen durch Entgeltumwandlung können Gläubiger ebenfalls nicht eingreifen. Das Bundesarbeitsgericht hat entsprechend geurteilt (3 AZR 611/97 vom 17.02.1998). Eigene angesammelte oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Vertrages laufend gezahlte Beiträge zur betrieblichen/tariflichen Altersvorsorge sind also unpfändbar. Ebenso die Arbeitgeberanteile. Ausnahmsweise pfändbar sind:
Bei der Grundsicherung im Rentenalter werden alle Einkünfte angerechnet, also auch private Lebens- und Rentenversicherungen, Zinseinkünfte, Mieten und die betriebliche Altersversorgung. Für die betriebliche Altersversorgung stellt sich der Sachverhalt jedoch deutlich günstiger als für die Riester-Rente und andere private Vorsorgeprodukte dar. Wem als Geringverdiener tatsächlich droht, dass die Zusatzrente mit einbezogen wird, der kann bei der betrieblichen Altersversorgung über die HPK von seinem bedingungsgemäßen Kapitalwahlrecht Gebrauch machen und sich die Altersrente auszahlen lassen. Anders als bei der Riester-Rente muss die staatliche Förderung nicht zurückerstattet werden. Das ausgezahlte Kapital steht für den Konsum zur Verfügung. Ist es verbraucht, kann es nicht mehr bei der Grundsicherung einbezogen werden. Sie können also unbesorgt vorsorgen und in zeitlicher Nähe zum Rentenbeginn entscheiden, ob Sie die monatliche Rente oder das Kapital ausgezahlt haben möchte. Damit halten Sie sich die Option "gut vorsorgen" statt Abhängigkeit von Staat und den eigenen Kindern offen.
Kann ich während meiner Elternzeit Beiträge zahlen?
Ja, darauf haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch. Sie zahlen Ihren Beitrag ganz einfach per Überweisung direkt an die Pensionskasse. Wie einfach das geht, lesen Sie im Merkblatt "Private Einmalbeiträge". Das Merkblatt erhalten Sie hier, von Ihrem Arbeitgeber, oder Sie fordern es einfach telefonisch in der Mitgliederbetreuung der Pensionskasse an.
Wie hoch wird meine Rente?
Mit unserem Rentenrechner für Interessenten können Sie Ihre voraussichtliche Rente online ermitteln. Wenn Sie bereits ein Vorsorgekonto haben, nutzen Sie am besten den Rentenrechner für Mitglieder. Dieser berücksichtigt bereits erworbene Anrechte. Beide Rechner finden Sie auf dieser Internetseite im Vorsorgeportal.
Wieviel ist die Rente in 30 Jahren noch wert?
Die Rente aus Ihrem Vorsorgekonto erhöht sich jährlich durch Anwartschafts- und Rentenanpassungen, die langfristig höher als die Inflationsrate waren. Dadurch wird Ihre Rente noch wertvoller.
Welche Rendite erwirtschaftet die Pensionskasse (Überschussbeteiligung)?
Der Überschuss der Pensionskasse resultiert aus drei Quellen: 1. Quelle: Der am Kapitalmarkt erwirtschaftete Zins. Die Pensionskasse erwirtschaftet sichere und attraktive Renditen - und das auch in schwierigen Zeiten, wie z.B. in der Finanzmarktkrise. Die von der Pensionskasse erwirtschafteten Renditen entfalten eine besondere Wirkung, weil die eingezahlten Gelder nur minimal durch Verwaltungskosten geschmälert werden (siehe 3.). Das Vermögen, mit dem die Rendite erwirtschaftet wird, ist entsprechend größer. 2. Quelle: Die Differenz zwischen den einkalkulierten Risiken (z.B. der Lebenserwartung) und dem tatsächlichen Verlauf. Risikogewinne entstehen, weil die Pensionskasse z.B. die Langlebigkeit vorausschauend kalkuliert hat. 3. Quelle: Die Differenz zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Verwaltungskosten. Die Pensionskasse hat mit 1,2% der eingenommenen Beiträge extrem niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Lebensversicherer hat 12% Kosten also das Zehnfache. Alle drei Faktoren tragen kontinuierlich zum Überschuss bei, weil die Pensionskasse vorsichtig kalkuliert sowie solide und kostengünstig wirtschaftet.
Was ist, wenn ich invalide werde oder sterbe?
Für Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten gilt eine dreijährige Wartezeit, das heißt, zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Versorgungsfall müssen 36 Monate liegen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhalten Sie während der Dauer der Erwerbsminderung eine Rente in Höhe der erreichten Anwartschaft. Es ist ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner Witwen-/Witwerrente und gegebenenfalls Waisenrenten. Wenn Sie noch keine drei Jahre Mitglied waren, erhalten Sie oder Ihre erbberechtigten Hinterbliebenen alle eingezahlten Beiträge zurück.
Warum gilt eine dreijährige Wartezeit bis zur Invaliden- und Hinterbliebenenrente?
Die Pensionskasse steht allen Beschäftigten offen, und das regelmäßig ohne umständliche Gesundheitsfragebögen und Gesundheitsprüfungen. Zum Schutz aller ist die dreijährige Wartezeit erforderlich.
Wie funktioniert die Vorruhestandsrente?
Sie können mit der Pensionskasse auch in den Vorruhestand gehen. Dann wandeln Sie einen Teil Ihrer Altersrente in eine Vorruhestandsrente um. Mit der Vorruhestandsrente können Sie die Zeit zwischen Ihrem letzten Arbeitstag und dem Beginn der gesetzlichen Rente überbrücken. Sobald die gesetzliche Rente beginnt, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine Altersrente, die die Vorruhestandsrente ablöst und lebenslang gezahlt wird. Sie finanziert sich aus dem Teil der Anwartschaft, der durch die Vorruhestandsrente noch nicht verbraucht wurde. Die Vorruhestandsrente ist eine zusätzliche Leistungsoption innerhalb der Tarifgruppe F.
Gibt es Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand zwischen 60 und 67?
Nein. Alle Renten der Pensionskasse sind stets vollständig finanziert. Sie können bei uns also schon früher in Rente gehen und sich sogar eine Vorruhestandsrente auszahlen lassen. Wenn Sie länger arbeiten, wirken die nicht gezahlten Renten wie zusätzliche Beiträge und erhöhen die spätere Leistung. Die gesetzlichen Fördergrenzen können Sie auch über das Alter 60 hinaus voll ausschöpfen.
Ich will nicht (wieder) heiraten. Für mich wäre ein Single-Tarif besser.
Die Pensionskasse bietet genau wie die gesetzliche Rente und die Krankenkasse Vorsorge für die ganze Familie. Der Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche) und die in der Ausbildung befindlichen Kinder sind deshalb ohne zusätzliche Beitragszahlung mitversorgt. Genau wie in der Krankenversicherung ist eine private Versicherung mit Single-Tarif nicht empfehlenswert, weil private Versicherungen teuer sind und weil man dort nur mit größeren Verlusten wieder herauskommt, wenn man doch noch heiratet. Die Pensionskasse ist hingegen so leistungsstark, dass sie auch für Alleinstehende vorteilhafter als eine private Vorsorge ist. Das gilt erst recht unter Einbeziehung des Arbeitgeberbeitrags. Auf den Hinterbliebenenschutz entfällt nämlich nur ein durchschnittlicher Beitragsanteil in Höhe von 13 %. Das ist deutlich weniger als die mit der Pensionskasse verbundenen Vorteile wie z.B. die geringen Verwaltungskosten und die Steuerfreiheit.
Ich will einem Verwandten, Bekannten, einer gemeinnützigen Einrichtung etwas vererben. Warum geht das mit der Pensionskasse nicht?
Weil das eine Bedingung für die staatliche Förderung ist. Der Staat fördert die Vorsorge durch lebenslange Rente. Eine Vererbung ist förderschädlich. Deshalb konzentriert die Pensionskasse sich und alle Beiträge auf die Vorsorge für die ganze Familie bei Alter, Invalidität oder Tod. Diese Konzentration ist vernünftig, denn dadurch entsteht ein höherer Versorgungsanspruch.
Ich gehe in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Wann kann ich meine Altersrente bei der HPK beantragen?
Ungefähr sechs bis acht Wochen bevor Sie die Freistellungsphase Ihrer Altersteilzeit beenden. Außerdem müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein und dürfen keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Kann ich mir anstelle einer monatlichen Rente das Kapital in einer Summe auszahlen lassen?
Obwohl der Staat nur die Rentenvorsorge fördert, haben Sie unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Kapitalwahlrecht. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Einzahlungen in die Pensionskasse jünger als 44,5 Jahre alt waren. Dann können Sie in den 6 Monaten vor Vollendung des 57. Lebensjahres das Wahlrecht ausüben, anstelle einer monatlichen Altersrente einen einmaligen Kapitalbetrag ausgezahlt zu bekommen. Der Betrag wird zum Rentenbeginn ausgezahlt. Die Frist ist steuerrechtlich vorgegeben. Hinterbliebenenansprüche bleiben erhalten. Sobald Sie das Kapitalwahlrecht ausgeübt haben, werden alle weiteren Beiträge steuerpflichtig. Bei einer geringen Rente besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen. Dafür sind keine Fristen zu beachten. In diesem Fall ist die Rentenart (Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) unerheblich. Ihre Monatsrente muss nur weniger als 56 EUR (2012) betragen. Stellen Sie den Antrag zusammen mit dem Rentenantrag. Mit der Auszahlung erlöschen alle Ansprüche.
Wie wird meine Rente der Pensionskasse versteuert?
Renten und Kapitalzahlungen aus Beiträgen, die steuerfrei eingezahlt wurden, sind steuerpflichtig. Bei Renten, die aus versteuertem Einkommen (z.B. privat oder vom Arbeitgeber pauschal versteuert) finanziert wurden, wird nur der Ertragsanteil versteuert: Das ist der Anteil der tatsächlichen Rente, der sich aus Zinsen und der Überschussbeteiligung bildet.
Ich habe schon vor dem 01.01.2005 eine Direktversicherung abgeschlossen. Kann ich zusätzlich die Pensionskasse nutzen?
Ja. Aber die Arbeitgeberleistung erhalten Sie nur als Beitrag an die Pensionskasse. Nur die Pensionskasse ist steuerfrei. Ihre Direktversicherung bleibt in aller Regel pauschalsteuerpflichtig.
Ich erhalte eine Abfindung (Entlassungsentschädigung). Kann ich diese steuerbegünstigt in die Pensionskasse einzahlen?
Ja. Die genaue Höhe hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Betriebseintritt ab. Am besten Sie rufen uns an, damit wir Sie beraten können (040 / 280 145 - 0).
Was passiert im Falle einer Ehescheidung?
Mit der Scheidung ordnet das Familiengericht die Aufteilung des Vorsorgekontos nach Maßgabe der auf die Ehezeit entfallenden Anteile an. Der geschiedene Ehepartner erhält bei der Pensionskasse ein eigenes Vorsorgekonto.
Kann ich den Altersvorsorgebeitrag meines Arbeitgebers für einen privaten Vorsorgevertrag nutzen ?
Nein. Dieses Geld darf nur für die tarifliche Altersvorsorge verwendet werden.
Was muss ich in meiner Steuererklärung angeben?
Es handelt sich bei Ihrer Versorgung um eine betriebliche Altersversorgung im Gegensatz zur Privatvorsorge. Ihre Beiträge für Ihr Vorsorgekonto bei der Pensionskasse sind im Rahmen der Fördergrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt worden. Eine Zulage können Sie bei dieser Versorgung nicht beantragen. Die in der Einkommensteuererklärung enthaltene Anlage AV nach § 10 a EStG brauchen Sie deshalb nicht auszufüllen.
Wie wirkt sich die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer auf meine Altersvorsorge aus?
Gar nicht. Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge privater Spar- und Vorsorgepläne erhoben. Die betriebliche Altersvorsorge und Riester-Produkte sind davon nicht betroffen. Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden i.d.R. nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Welche Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise auf die Pensionskasse?
Die Pensionskasse verfolgt eine sehr vorsichtige Kapitalanlage. Das hat sich in der Finanzmarktkrise bewährt. 2009, 2010 und 2011 hat die Pensionskasse wie in den Vorjahren eine Netto-Verzinsung von über 4% erwirtschaftet und die stillen Reserven erhöht. Zusammen mit der Netto-Verzinsung ergibt sich daraus eine Ertragskraft von über 10%. Mit der Stärkung der Reserven macht sich die Pensionskasse stark, damit sie auch in noch schwierigeren Zeiten sicher und solide ist. ![]()
Wo bekomme ich weitere Auskünfte? Sie erreichen die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse montags bis freitags zwischen 7.30 und 18.00 Uhr (Telefon: 040 / 280 145 – 0). Fragen zu Ihrer gesetzlichen Rente beantwortet Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 01805 / 67 67 10. |
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