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Häufige Fragen zur Vorruhestandsrente
Was ist die Vorruhestandsrente?Die Vorruhestandsrente ergänzt das Leistungsspektrum der Pensionskasse um eine weitere Option – neben dem Bezug einer regulären Altersrente, einer Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder einer Kapitalauszahlung. Die Vorruhestandsrente dient zur Überbrückung der Zeitspanne vom letzten Arbeitstag bis zum vollständigen Eintritt in die gesetzliche Rente. Die Vorruhestandsrente ist eine zusätzliche Leistungsoption innerhalb der Tarifgruppe F.Wie kann ich für die Vorruhestandsrente sparen?Sie sorgen wie gewohnt vor aus:
Wie funktioniert das Modell?Anstelle einer Altersrente lassen Sie sich einen Teil Ihrer Anwartschaft als monatliche Vorruhestandsrente auszahlen. Mit der Vorruhestandsrente können Sie die Zeit ab Alter 60 und dem Beginn der gesetzlichen Rente überbrücken. Entweder beenden Sie das Arbeitsverhältnis oder reduzieren Ihre Arbeitszeit und beziehen stattdessen eine Vorruhestandsrente der Pensionskasse.Wie geht es nach dem Bezug der Vorruhestandsrente weiter? Sobald die gesetzliche Rente beginnt, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine ergänzende Altersrente, die die Vorruhestandsrente ablöst und lebenslang gezahlt wird. Sie finanziert sich aus dem Teil der Anwartschaft, der durch die Vorruhestandsrente noch nicht verbraucht wurde. Welche Fristen muss ich beim Antrag auf Vorruhestandsrente beachten?Der Antrag auf Vorruhestandsrente ist frühestens mit Alter 58 möglich. Das Wahlrecht kann bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres ausgeübt werden. Die Zahlung der Vorruhestandsrente beginnt frühestens 18 Monate nach Ausübung des Wahlrechts.Wann kann ich die Vorruhestandsrente in Anspruch nehmen?Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Welche Obergrenzen gibt es?Das hängt davon ab, ob für Sie Tarif F oder Tarif F(06) gilt. Welchen Tarif Sie haben, finden Sie in Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Mitgliedsbescheinigung.Die Vorruhestandsrente darf im Tarif F(06) maximal das 5 fache bzw. im Tarif F das 4 fache der erreichten Altersrente betragen. Die Summe der monatl. Vorruhestandsrenten darf im Tarif F(06) maximal das 80 fache bzw. im Tarif F das 64 fache der erreichten Altersrente betragen. Wer legt die Leistungen aus der Vorruhestandsrente fest?Sie können innerhalb der Voraussetzungen folgende Eckpunkte selbst bestimmen:
Kann ich gleichzeitig die Vorruhestandsrente und Arbeitslosengeld beziehen?Ob Sie arbeitslos gemeldet sind, spielt für den Bezug der Vorruhestandsrente keine Rolle. Die Vorruhestandsrente wird auf Arbeitslosengeld I nicht angerechnet. Auf Arbeitslosengeld II wird sie angerechnet.Wichtig ist, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr besteht. Ausnahme: Wenn die Vorruhestandsrente mit einer Teilzeitregelung kombiniert wird (reduzierter Beschäftigungsgrad mit Teilzeitgehalt). Kann ich bei Teilzeit und Bezug der Vorruhestandsrente weiter in die Pensionskasse einzahlen?Nein. Das eine schließt das andere aus. Sie können entweder Beiträge in die Pensionskasse einzahlen oder Leistungen von ihr beziehen.Was ist, wenn ich während des Bezuges der Vorruhestandsrente versterbe?Die Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente bleibt in der Höhe erhalten, wie sie auch ohne Bezug der Vorruhestandsrente bestanden hätte. Im Fall des Todes in der Vorruhestandsphase endet die Auszahlung der Vorruhestandsrente, und Ihre Hinterbliebenen erhalten eine Witwen- bzw. Waisenrente.Was ist mit meiner bisherigen Altersvorsorge?Die Vorruhestandsrente ergänzt Ihre bisherige Vorsorge bei der HPK um eine weitere Leistungsoption. Das erhöht Ihre Flexibilität, das Ende Ihres Berufslebens selbst zu bestimmen. Sie können auch weiterhin die reguläre Altersrente beziehen. Dann bleibt die Option zur Vorruhestandsrente ungenutzt.Häufige Fragen zur Vorruhestandsrente herunterladen.Häufige Fragen zur Vorruhestandsrente herunterladen. |
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