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Kalkulation

Die Leistung hat die Pensionskasse mit den drei Faktoren Zins, Risikoverlauf und Verwaltungskosten besonders vorsichtig kalkuliert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von Überschüssen und deren Höhe.

Mit Rücksicht auf die im Betriebsrentengesetz in § 1 Abs. 1 geregelte Einstandspflicht des Arbeitgebers wurde in der Beitragsphase nicht der gesetzlich zugelassene höchstmögliche Rechnungszins in Höhe von aktuell noch 2,25 % p.a. zugrundegelegt, sondern gerade umgekehrt der gesetzlich zugelassene niedrigste Rechnungszins, also die Garantie des Kapitalerhalts aller eingezahlten Beiträge und aller jeweils gutgeschriebenen Überschussanteile. Das reduziert das Risiko des Arbeitgebers (siehe auch die weiteren Ausführungen unter Sicherheit) und bedeutet auch für die Arbeitnehmer einen Vorteil. Sie erhalten ohnehin nicht die Garantieleistung, sondern die Leistung, die sich tatsächlich ergibt. Für die tatsächliche Leistung ist ein über den Kapitalerhalt hinausgehender Garantiezins sogar störend. Jede Garantie und auch ein Garantiezins verursachen Kosten, die zu Lasten der Rendite gehen.

In der Rentenphase gewährt die Pensionskasse einen Garantiezins. Das ist für den Arbeitgeber unproblematisch. Ihn trifft keine Pflicht zur Anpassung der Betriebsrenten. Auch für die Rentner überwiegt das Interesse an der mit einem Garantiezins verbundenen höheren Anfangsrente. Die Rentner haben kein Interesse an sehr hohen jährlichen Rentensteigerungen, weil diese mit einer niedrigen Anfangsrente verbunden sind. Statt dessen wollen sie lieber eine höhere Anfangsrente und dafür maßvolle Rentensteigerungen. Insofern ist die von der Pensionskasse gewählte Kombination für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer gleichermaßen ideal.