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Kapitalzahlungen

Sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, muss für die steuerliche Behandlung der Leistung unterschieden werden, ob die Anmeldung zur Pensionskasse vor dem 01.01.2005 erfolgt ist oder danach. Hier gilt also eine andere Unterscheidung als bei der Differenzierung zwischen Alt-Zusagen und Neu-Zusagen in Bezug auf die steuerliche Behandlung der Beiträge.







Die Pensionskasse klärt die Leistungsempfänger routinemäßig über die Besteuerung auf.