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Leistungshöhe

Die Höhe des Leistungsanspruchs hängt von der Höhe und der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter zum Zahlungszeitpunkt ab. Je höher der Beitrag ist, je länger die Beitragszahlung dauert und je früher die Beiträge gezahlt werden, desto höher ist die spätere Leistung. Weitere Faktoren sind die Verzinsung am Kapitalmarkt, der Risikoverlauf (z.B. kalkulierte Lebenserwartung und tatsächliche Langlebigkeit) und die Verwaltungskosten (tatsächliche Verwaltungskosten im Vergleich zu den kalkulierten Verwaltungskosten) der Pensionskasse.

Die künftige Zinsentwicklung kann niemand über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren (oder noch länger) vorhersagen. Die von der Pensionskasse zur Verfügung gestellten Hochrechnungen enthalten vorsichtshalber geringere Annahmen zur künftigen Zinsentwicklung als sie im Durchschnitt der letzen 10 Jahre von der Pensionskasse tatsächlich erwirtschaftet wurden. Aktuell empfehlen wir Vorausberechnungen auf der Grundlage von 3 %, 4 % oder maximal 5 % Nettoverzinsung p.a. Eine Vorausberechnung mit 3 % zeigt nach der Meinung von Experten die voraussichtliche Rentenhöhe nach heutigen Geldwertverhältnissen. Die spätere Rente wird nämlich einerseits durch die Inflation entwertet. Andererseits wächst sie durch die erzielte Verzinsung. 3 % ist nach Ansicht von Experten der Zins, mit dem die Kaufkraft der Rente in der ferneren Zukunft trotz Inflation ausgedrückt wird.

Für Vorausberechnungen können Sie sowohl auf Leistungstabellen als auch auf unseren Rentenrechner zugreifen. Selbstverständlich erstellt die Pensionkasse auch individuelle Berechnungen unter Berücksichtigung der bestehenden Anwartschaft, wenn kein Internetzugang vorhanden ist.