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Mitarbeiter
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über deren tarifvertragliche Ansprüche informieren. Das ergibt sich teilweise aus dem Tarifvertrag, bzw. aus der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Informationspflicht im Rahmen von betrieblichen Versorgungszusagen.
Je nach unternehmerischer Ausrichtung kann diese Information eine kurz gehaltene Pflichtübung sein, oder die tarifliche Altersvorsorge wird in ein betriebliches "Sozialmarketing" einbezogen. Zahlreiche Unternehmen wenden dieses Konzept bereits erfolgreich an.
Sofern es zu der Unternehmenskultur passt, kann auch der Betriebsrat aktiv in die Information der Arbeitnehmer einbezogen werden. Das ist eine sinnvolle und erfolgversprechende Aufgabe für den Betriebsrat.
Die Pensionskasse unterstützt den Arbeitgeber bei der Information seiner Belegschaft durch ein breitgefächertes Angebot an unterschiedlichen Textvorlagen bis hin zur Vorbereitung von umfassenden, zielgruppengerechten Kampagnen. Die Pensionskasse informiert die Arbeitnehmer auch direkt, z.B. durch telefonische Beratung und auf speziellen Arbeitnehmerseiten im Internet.
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| Bitte beachten Sie: |
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| Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen an diesem Wochenende der Datentransfer und das Vorsorgeportal nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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