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Rentenleistungen
Bei der Besteuerung von Pensionskassenrenten wird folgendermaßen unterschieden:

Der Ertragsanteil beträgt für alle Renten, also auch für bereits laufende, seit 01.01.2005 nur noch 18 % bis 22 %. Das und die zukünftig weitaus stärkere steuerliche Belastung der Renteneinkünfte machen die Anwendung des § 40b EStG für Alt-Zusagen um so interessanter.
Speziell für Bezieher höherer Einkommen ist die Ausschöpfung des § 40b EStG sinnvoll.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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