 - Vorsorge in 3 Schritten
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Rentenphase
Renten und Kapitalzahlungen aus Beiträgen, die steuerfrei eingezahlt wurden, sind steuerpflichtig. Bei Renten, die aus versteuertem Einkommen (z.B. privat oder vom Arbeitgeber pauschal versteuert) finanziert wurden, wird nur der Ertragsanteil versteuert: Das ist der Anteil der tatsächlichen Rente, der sich aus Zinsen und der Überschussbeteiligung bildet. Die Höhe dieses Anteils wird nicht individuell ermittelt, sondern mit dem vom Alter bei Rentenbeginn abhängigen Ertragsanteil pauschal erfasst. Es gelten je nach Renteneintrittsalter unterschiedliche Ertragsanteile:
| Renteneintritt mit Alter | 60 | 61 | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 |
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| Ertragsanteil in % | 22 | 22 | 21 | 20 | 19 | 18 | 18 | 17 |
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Beispiel: Beträgt die Rente aus versteuert eingezahlten Beiträgen ab Alter 63 1.000 Euro, so kommen 800 Euro steuerfrei zur Auszahlung.
Die Renten sind nur in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgabenpflichtig. Es gilt der Beitragssatz der Krankenkasse des jeweiligen Rentners. Weitere Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Renten-, Unfallversicherung) fallen nicht an.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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