Saisonbeschäftigte
Sofern Sie Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres wiederholt beschäftigen, können Sie Ihren Verwaltungsaufwand reduzieren, indem Sie die An-, Beitrags- und Abmeldung in einem einzigen Schritt zusammenfassen und erst bei Beendigung der Saisonbeschäftigung abschicken. Eine Ausnahme von diesem vereinfachten Meldevorgang gilt, wenn die Saison über den Jahreswechsel hinaus andauert. Dann müssen Sie spätestens mit der Beitragsmeldung am Ende des Jahres den Saisonbeschäftigten als Neuzugang mit dem entsprechenden Jahresbeitrag melden.
Unter Umständen wissen Sie bei Beendigung der Saison bereits, dass der Beschäftigte erneut bei Ihnen tätig sein wird. Es handelt sich dann um eine Art "Dauer-Saisonbeschäftigung". Solche Beschäftigte dürfen Sie wie Dauerbeschäftigte behandeln, d.h. Sie fassen die An- und Beitragsmeldung wie bei regulär Beschäftigten zusammen, und melden den Beschäftigten erst ab, wenn absehbar ist, dass eine Saisonbeschäftigung endgültig nicht mehr fortgesetzt wird.
- Für alle Meldungen zur Saisonbeschäftigung nutzen Sie den Datentransfer.
- Zum Kapitel "Saisonbeschäftigte" im Leitfaden zur verwaltungstechnischen Abwicklung