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Druckversion
SteuernBeiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus Entgeltumwandlung sind bis zu 2.688 EUR (2012) steuerfrei.Bei Neu-Zusagen sind weitere 1.800 EUR steuerfrei aber sozialabgabenpflichtig. Bei Alt-Zusagen dürfen weitere 1.752 EUR pauschal versteuert (rd. 21 %) eingezahlt werden. Darüberhinaus gelten weitere Freibeträge für Beiträge beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Das sind sogenannte Entlassungsbeiträge. In der Leistungsphase gelten für die Besteuerung der Renten und Kapitalzahlungen differenzierte Regelungen.
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