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Unverfallbarkeit
Auch nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen bleibt die Mitgliedschaft im Fall der Pensionskasse generell bestehen. Die bereits erreichte Anwartschaft bleibt voll erhalten und erhöht sich durch mögliche Überschussbeteiligungen.
In der Regel sind Anwartschaften gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz unverfallbar. Eingezahlte Beiträge dürfen deshalb nicht erstattet werden. Ausnahmen können gelten, wenn der Arbeitnehmer bereits vor dem 01.01.2001 zur Pensionskasse angemeldet wurde.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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