Vorruhestand

Die Vorruhestandsrente ist eine weitere Leistungsoption innerhalb der Tarifgruppe F. Sie dient zur Überbrückung der Zeitspanne vom letzen Arbeitstag bis zum vollständigen Eintritt in die gesetzliche Rente.

Im Einzelnen gelten folgende Bedingungen:
  • Ausübung des Wahlrechts ab Alter 58, spätestens bis vor Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Antrag spätestens 18 Monate vor Beginn der Vorruhestandsrente
  • Bezugsdauer mindestens 12 und höchstens 36 Monate zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr.
  • kein gleichzeitiger Bezug von Vorruhestandsrente und Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Hinterbliebenenansprüche bleiben erhalten.
  • Zustimmung des Arbeitgebers (bei laufendem Arbeitsverhältnis)
  • Bei Teilzeitarbeit darf das bisherige Einkommen nicht überschritten werden, und die Vorruhestandsrente darf maximal das 4- (Tarif F) bzw. 5- (Tarif F06) fache der erreichten Anwartschaft auf reguläre Altersrente, und die Summe der monatlichen Vorruhestandsrenten darf maximal das 64- (Tarif F) bzw. 80- (Tarif F06) fache der erreichten Anwartschaft auf reguläre Altersrente betragen.

Sobald die gesetzliche Rente beginnt, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine Altersrente, die die Vorruhestandsrente ablöst und lebenslang gezahlt wird. Sie finanziert sich aus dem Teil der Anwartschaft, der durch die Vorruhestandsrente noch nicht verbraucht wurde.

Details zur Vorruhestandsrente der Pensionskasse finden Sie in unserer Modellbeschreibung.

Beispielberechnungen enthält unser Merkblatt. (Für Zusagen, die vor 2006 erteilt wurden, gilt das Merkblatt Tarif F.)

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter über die Vorruhestandsrente informieren möchten, passen wir gern unser Informationsmaterial aus Präsentation, Faltblatt und Aushang für Sie an.