Vorruhestand

Sie können mit der Pensionskasse auch in den Vorruhestand gehen. Dann wandeln Sie einen Teil Ihrer Altersrente in eine Vorruhestandsrente um. Mit der Vorruhestandsrente können Sie die Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente überbrücken. Sobald die gesetzliche Rente beginnt, zahlt Ihnen die Pensionskasse eine Altersrente, die die Vorruhestandsrente ablöst und lebenslang gezahlt wird. Sie finanziert sich aus dem Teil der Anwartschaft, der durch die Vorruhestandsrente noch nicht verbraucht wurde. Die Vorruhestandsrente ist eine zusätzliche Leistungsoption nur innerhalb der Tarifgruppe F.



* Falls Ihre Pensionskassenzusage erst nach 2011 erteilt wurde, gilt für Sie 62 als frühestmöglicher Rentenbeginn.

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