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Wechsel
Eine bestehende Versorgungsanwartschaft kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf unterschiedliche Weise erhalten werden. Die jeweilige Verfahrensweise richtet sich nach der im individuellen Fall vorliegenden Grundkonstellation:- Der bisherige Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel von einem Mitglied) - Der neue Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel zu einem Mitglied) - Beide Arbeitgeber sind Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel innerhalb der Kasse) Eine Beschreibung der Vorgehensweise für die verschiedenen Konstellationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Informationen:
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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