 - Vorsorge in 3 Schritten
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Wechsel
Eine bestehende Versorgungsanwartschaft kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf unterschiedliche Weise erhalten werden. Die jeweilige Verfahrensweise richtet sich nach der im individuellen Fall vorliegenden Grundkonstellation: - Der bisherige Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel von einem Mitglied) - Der neue Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel zu einem Mitglied) - Beide Arbeitgeber sind Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel innerhalb der Kasse)
Eine Beschreibung der Vorgehensweise für die verschiedenen Konstellationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Informationen:
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
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