Wechsel
Eine bestehende Versorgungsanwartschaft kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf unterschiedliche Weise erhalten werden. Die jeweilige Verfahrensweise richtet sich nach der im individuellen Fall vorliegenden Grundkonstellation:
- Der bisherige Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel von einem Mitglied) - Der neue Arbeitgeber ist Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel zu einem Mitglied) - Beide Arbeitgeber sind Mitgliedsunternehmen der HPK.
(Wechsel innerhalb der Kasse)
Eine Beschreibung der Vorgehensweise für die verschiedenen Konstellationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Informationen: