Wissen

Auf unseren Internetseiten können Sie sich allgemein über die betriebliche Altersversorgung sowie detailliert über ausgesuchte Einzelthemen informieren. Erläuterungen zu den einzelnen Durchführungswegen finden Sie unter Pensionskassenlösung und Weitere Lösungen. Zum Einstieg empfehlen wir unser Hintergrundwissen. Nachfolgende Kurzbeschreibungen bieten Ihnen einen ersten Überblick.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem begünstigten Arbeitnehmer unmittelbar (d.h. ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers wie z.B. einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds oder eines Lebensversicherers) eine betriebliche Versorgungsleistung zu gewähren. Der Arbeitnehmer erwirbt einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gegenüber dem Arbeitgeber. Im Leistungsfall zahlt der Arbeitgeber unmittelbar an den Arbeitnehmer. Zur Finanzierung dieser Versorgungszusage bildet der Arbeitgeber auf der Passivseite seiner Bilanz Pensionsrückstellungen.

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber kann sich zur Erfüllung einer Versorgungszusage einer Unterstützungskasse bedienen. Unterstützungskassen sind rechtsfähige Körperschaften (eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung) mit der speziellen Aufgabe, betriebliche Versorgungszusagen zu erfüllen. Zur Finanzierung der Versorgungszusage kann der Arbeitgeber Zuwendungen an die Unterstützungskasse leisten; er muss dies aber nicht. Sofern der Arbeitgeber Zuwendungen leistet, bildet die Unterstützungskasse ein sogenanntes Reservepolster. Leistet er keine Zuwendungen, wird die Versorgungszusage in keiner Weise im voraus finanziert, sondern der Arbeitgeber muss im Versorgungsfall die notwendige Rentenliquidität aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus zur Verfügung stellen.

Pensionskasse

Der Arbeitgeber kann zur Erfüllung seiner Versorgungszusage eine Pensionskasse einschalten. Die Finanzierung einer Pensionskasse erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers und unter Umständen zusätzliche Beiträge des Arbeitnehmers. Die Pensionskasse übernimmt die Versorgungsverpflichtung gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern unmittelbar und zahlt die späteren Renten.

Pensionsfonds

Pensionsfonds ähneln sehr stark der Pensionskasse. Genau wie Pensionskassen finanzieren sie sich über Deckungsrückstellungen. Der Pensionsfonds hat jedoch mehr Möglichkeiten in der Kapitalanlage. Während die Kapitalanlage bei Pensionskassen stark reglementiert ist, haben Pensionsfonds liberalere Anlagevorschriften.

Direktversicherung

Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer Lebensversicherungsverträge abschließen. Dann zahlt er für den Arbeitnehmer Prämien an ein Lebensversicherungsunternehmen und der Arbeitnehmer erwirbt einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Versicherung.

Rückdeckung und Investmentfonds

Die Rückdeckung ist eine Abwandlung der Unterstützungskasse. Im Falle der rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Unterstützungskasse zur Absicherung der Versorgungszusagen kongruente Rückdeckungsversicherungen mit einer Rückdeckungspensionskasse ab. Die Zuwendung an die Unterstützungskasse entspricht dann der Höhe der Prämie an die Rückdeckungspensionskasse. Ebenso entspricht die Leistung gemäß der Unterstützungskassenzusage der Leistung aus dem Rückdeckungsvertrag. Die Rückdeckungspensionskasse bildet entsprechend den Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag Deckungsrückstellungen und betreibt ihre Vermögensanlage wie eine Pensionskasse.

Eine Alternative zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung besteht in der Finanzierung über einen Investmentfonds.

Deferred Compensation

Speziell für Führungskräfte können attraktive Deferred Compensation-Modelle gestaltet werden, bei denen die Entlohnung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
 

Zeitwertguthaben

Zeitwertguthaben sind durch das Flexi II Gesetz schwer beschädigt worden. Wir raten von der Einführung von Zeitwertguthaben daher ab und empfehlen stattdessen die Vorruhestandsrente.

Kombinationsmodelle

Hinzu kommen weitgefächerte Kombinationsmöglichkeiten. So ist es in der Regel sinnvoll, eine Direktzusage und/oder eine Unterstützungskassenzusage mit der Möglichkeit der Pensionskasse zu kombinieren, z.B. damit der Arbeitnehmer, nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die aufgebaute Versorgungsanwartschaft über den neuen Arbeitgeber oder durch private Beiträge weiter aufbauen kann.

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