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Sicherheit für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ist die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung. Die Tarifverträge zur Altersvorsorge haben diese gesetzliche Verpflichtung aufgegriffen und in einen sicheren Durchführungsweg kanalisiert.

Die Pensionskasse stellt sicher, dass der Arbeitgeber nicht durch zusätzliche oder gar betriebsfremde Risiken belastet wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz zu beachten: "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistung auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." Im Klartext bedeutet diese Vorschrift, dass der Arbeitgeber auch im Falle der externen Durchführung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds für die "zugesagte Leistung" haftet. Das ist die vom externen Durchführungsträger (also z.B. der Pensionskasse) garantierte Leistung.

Im Interesse des Arbeitgebers hat die Pensionskasse daher die garantierte Leistung sehr vorsichtig kalkuliert. Insbesondere hat sie nicht den gesetzlich zugelassenen höchst möglichen Garantiezins von aktuell 2,25% gewählt, sondern den gesetzlich möglichen niedrigsten Zins von 0% p.a. (das entspricht einer Garantie der eingezahlten Beiträge). Auch alle weiteren Faktoren (z.B. Lebenserwartung und Verwaltungskosten) wurden besonders vorsichtig angesetzt. Für die Arbeitnehmer ergibt sich daraus kein Nachteil. Im Gegenteil: Da nur geringe Garantiekosten anfallen, wird aller Voraussicht nach die tatsächliche Leistung höher ausfallen, als dies bei einem hohen Garantiezins mit den damit verbundenen hohen Garantiekosten der Fall wäre. Denn jede Absicherung kostet Geld. Ohnehin kommt es für die Arbeitnehmer nur darauf an, was die Pensionskasse tatsächlich erwirtschaftet.

Zur Erhöhung der Sicherheit für den Arbeitgeber hat die Pensionskasse in den über 100 Jahren ihres Bestehens eine maximale Eigenmittelausstattung aufgebaut. Sie ist ca. 3 x höher als die durchschnittliche Eigenmittelausstattung in der Lebensversicherungswirtschaft. Ihr Vermögen legt die Pensionskasse traditionell vorsichtig breit gestreut an. Wenn Sie mehr über die Grundsätze der Kapitalanlage wissen wollen, fordern Sie bitte über den Kontakt unsere "Investmentgrundsätze" an.

Zur Sicherheit für den Arbeitgeber zählt auch die Durchführung der tariflichen Altersvorsorge mit einem echten Uni-Sex-Tarif, der tatsächlich gleiche Leistungen für Männer und Frauen vorsieht. Unabhängig davon, wie die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ausgehen wird, sind die Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse auf der sicheren Seite. Männer und Frauen erhalten die ihnen nach mathematischen Grundsätzen tatsächlich zustehende Leistung.

Die Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse unterliegen keiner Nachschusspflicht, sie übernehmen keine Haftsumme und müssen keinen Gesellschafteranteil zeichnen.

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