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Jahrestagungen der Hamburger Pensionskassen 2019

Vertreterversammlungen beschließen Überschussbeteiligung 

Am 17. und 18. September tagten die Delegierten aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg. Hier finden Sie die wichtigsten Themen der Veranstaltungen.


Überschussbeteiligung bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG

Die Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) hat am 18. September beschlossen, die Vorsorgekonten der angemeldeten Beschäftigten in der Mitgliedergruppe F zum 1. Januar 2020 erneut mit 3,8% zu verzinsen. Darin enthalten ist ein Sonderüberschuss in Höhe von 0,6%. Rentner erhalten eine wirtschaftlich gleichwertige Verzinsung, die den jeweiligen Garantiezins und weitere Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.

Mit starken 3,8% liegt die Verzinsung bei der HPK weit über den Ergebnissen, die derzeit mit einer privaten Altersvorsorge über Banken oder Lebensversicherungen möglich ist. Da dieser Unterschied mittlerweile sehr groß ausfällt, wirft das möglicherweise Fragen bei den Beschäftigten auf. Denn im laufenden Jahr betrug die durchschnittliche Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung nur noch 2,9% und für das Jahr 2020 wird eine weitere Absenkung vorhergesagt. Deshalb stellen wir klar, dass die Verzinsung in Höhe von 3,8% sehr sicher und solide finanziert ist. Auch nach der Gutschrift verfügt die HPK weiterhin über sehr komfortable offene und stille Reserven. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und angemessen, die Mitglieder der HPK an ihrem Erfolg teilhaben zu lassen. Das haben wir 2003 bei Abschaffung des Garantiezinses in der Beitragsphase versprochen.



Sie können ganz sicher sein, dass der Vorstand und die Aufsichtsorgane der HPK große Vorsicht walten lassen und sich im Zweifel für die Sicherheit entscheiden. Daher sind wir auch zurückhaltend bei einer Prognose zukünftiger Verzinsungen. Nach derzeitiger Meinungsbildung wird sie ab dem Jahr 2021 auf 3,5% festgelegt, weil sich die HPK nicht gänzlich der extremen Niedrigzinsphase entziehen kann. Allerdings liegen auch Szenarien vor, in denen die Verzinsung bei 3,8% bleibt oder sogar ansteigt. Eine Erläuterung dieser Szenarien finden Sie im Abschnitt zur Lage an den Kapitalmärkten.

Überschussbeteiligung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG
In der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) wird die Überschussbeteiligung bilateral mit den Inhabern der jeweiligen Abrechnungsverbände vereinbart. Sie liegt in der Mehrzahl der Abrechnungsverbände unter der HPK-Verzinsung, weil diese später den Weg der Garantiezinsabsenkung und Diversifikation gegangen sind.



Erstes Fazit Betriebsrentenstärkungsgesetz: 50 Mio. Euro nicht abgerufen

In der Jahrestagung beschäftigten sich die Vertreter aus den Mitgliedsunternehmen auch mit der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Sie zogen ein ernüchterndes Fazit. Das BRSG ist nahezu wirkungslos. Nur einige Mitgliedsunternehmen setzen es aktiv um. Das ist sehr bedauerlich.

Wo es umgesetzt wird, entfaltet das BRSG eine große Wirkung. Das gilt insbesondere für die Förderung von Kleinverdienern mit Hilfe des staatlichen Förderbetrags („Kleinverdienerförderung“). Der jährliche Beitrag der Beschäftigten steigt dann durchschnittlich um 8%. Die Steigerung in den Handelsunternehmen liegt deutlich darüber, weil die in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer als Kleinverdiener gelten. Unter dem Strich schätzen wir die nicht in Anspruch genommene staatliche Förderung auf rund 20 Mio. Euro.

Noch größer dürfte die Summe bei der Zulagenförderung (Familienzuschuss, früher: betrieblicher Riester) sein. Von ihr profitieren besonders stark Beschäftigte mit Kindern in Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigte in Lohneinstiegsgruppen. Bei zwei Kindern belaufen sich die Zulagen auf 775 Euro im Jahr. Der eigene Beitrag, den der Beschäftigte dafür einzahlen muss, liegt dann typischerweise bei jährlich 60 Euro, also umgerechnet nur 5 Euro im Monat! Wir schätzen die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Zulagen auf mindestens 30 Mio. Euro.

Angesichts der zum Teil prekären Versorgungslage ist das ein unhaltbarer Zustand. Die Sorge vor zusätzlicher Komplexität bei der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge ist unbegründet. Die Abwicklung der Kleinverdienerförderung ist denkbar einfach. Alle gängigen Abrechnungsprogramme unterstützen die Verwaltung komfortabel und anfängliche Einrichtungsprobleme sind überwunden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung. Nutzen Sie gerne auch unser neues Berechnungsmodul zur Wirkung der Kleinverdienerförderung. Zudem haben einige Mitgliedsunternehmen bereits Erfahrung bei der Umsetzung gesammelt, von der Sie profitieren können.

Auch die Förderung mit dem Familienzuschuss belastet die Arbeitgeber nur minimal. Die gesamte Zulagenförderung wickelt die Pensionskasse direkt mit dem Arbeitnehmer und der staatlichen Zulagenstelle ab. Für die Arbeitnehmer ist der Familienzuschuss im Vergleich zur privaten Riesterförderung viel einfacher, weil die Pensionskasse den Zulagenantrag mit den vorrätigen Daten ausfüllt und im Auftrag des Arbeitnehmers einreichen kann. Darüber hinaus erfolgt die gesamte Beratung der Arbeitnehmer direkt durch die Pensionskasse.

Es gibt also keinen Grund, das BRSG zu ignorieren. Ein Blick auf die zum Teil schwierige Altersvorsorge der Arbeitnehmer ist ein schlagendes Argument, die Förderung des BRSG auch zu nutzen!

Umfangreiche Informationen zum BRSG finden Sie auf unserer Sonderseite. 



Strategie zur Bewältigung der Niedrigzinsphase

Wir können die Kapitalmärkte nicht vorhersagen. Wir können aus den uns vorliegenden Fakten nur schlussfolgern, dass die Niedrigzinsphase noch sehr lange anhalten wird. Weil wir bereits vor 16 Jahren angefangen haben, uns darauf einzustellen, sind wir heute in einer vergleichsweise komfortablen Lage.

Das bereits breit diversifizierte Portfolio hängt nicht ausschließlich vom Zinsniveau ab. Mit einer langfristig angestrebten Quote von 45% in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen setzen wir den 2003 eingeschlagenen Weg der Diversifikation konsequent fort. Kurzfristig stellen wir uns auf Turbulenzen ein. Sehr viele Anleger sind aus niedrig oder negativ verzinsten Anlagen in Aktien und Unternehmensanleihen geflüchtet. Das führte speziell bei Unternehmensanleihen zu verdorbenen Preisen. Dieser Trend kann noch eine ganze Weile bestehen bleiben, aber nicht auf Dauer. Viele schlechte Unternehmen werden früher oder später in Schwierigkeiten geraten. Drohende Insolvenzen und tatsächliche Schieflagen verbreiten – wie in jeder Krise – großflächig Angst und Schrecken, und verschaffen uns bessere Kaufgelegenheiten. Vermutlich sind diese Kaufgelegenheiten dann nicht so herausragend wie im Jahr 2009, aber wir werden von ihnen profitieren. Aufgrund dieser Entwicklung und unserer Stärke haben wir vor einem Jahr begonnen, mit rund 15% nennenswerte Liquidität aufzubauen. Diese legen wir bei dieser Gelegenheit an. Hier finden Sie Investmentgrundsätze im Überblick.

Selbst wenn der Einbruch länger auf sich warten lässt, werden wir mit unserer Strategie in der HPK eine Vermögensverzinsung (nach allen Kosten) in Höhe von 3,5% und in der HPR (insgesamt über alle Abrechnungsverbände) oberhalb von 3% erzielen. Höhere Verzinsungen sind möglich, wenn die Kapitalmärkte deutlich korrigieren und uns damit die Chance bieten, die vorhandene Liquidität zu attraktiveren Konditionen anzulegen.



(Stand 23.09.2019)


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