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PSV-Pflicht ruft Makler wieder auf den Plan

Die Umsetzung des gesetzlichen Insolvenzschutzes über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist vor Kurzem gestartet. Einige unserer Mitgliedsunternehmen informierten uns darüber, dass sie daraufhin wieder von Maklern angesprochen wurden – diesmal mit dem Versuch, durch die neu eingeführte PSV-Pflicht die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ungünstig aussehen zu lassen.

Solche Aktionen von Maklern sind nicht neu, aber auch diesmal möchten wir die Warnungen der anderen Unternehmen gerne an Sie weitergeben. Die falschen und irreführenden Aussagen der Makler dienen vor allem dazu, das eigene Geschäft anzukurbeln. Bitte lassen Sie sich auch dieses Mal nicht verunsichern.
 

Noch besserer Schutz durch den PSV

Die HPK zählt durch ihre hohe Ausstattung mit Eigenmitteln und Bewertungsreserven sowie weitsichtigen Anlagestrategien zu den am besten aufgestellten Einrichtungen. Ein Haftungsrisiko für Arbeitgeber ist daher nur eine theoretische Größe.

Mit Inkrafttreten der Pensionssicherungspflicht sind Zusagen über Pensionskassen noch besser gegen Insolvenz abgesichert. Denn hinter dem Pensionssicherungsverein stehen alle deutschen Unternehmen mit Versorgungszusagen – und damit ein immenser Teil der gesamten deutschen Wirtschaftskraft.

Die von Maklern vertriebenen Direktversicherungen hingegen genießen keinen verbesserten Schutz über den PSV. Die dort gewählte Versicherungseinrichtung „Protektor“ ist sogar mit einer Höhe von 1 Promille der Verpflichtungen nur unzulänglich abgesichert. Kommen Lebensversicherer wirtschaftlich in Bedrängnis, ist bei dieser finanziellen Ausstattung fraglich, ob Protektor seiner Schutzfunktion überhaupt ausreichend nachkommen kann. Die Politik hat das bereits kritisiert.

In Umfang und Qualität kann Protektor schlicht nicht mit der Sicherheit des PSV mithalten.
 

Effiziente und kostengünstige Umsetzung

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die HPK die PSV-Beiträge für ihre Mitgliedsunternehmen übernehmen kann. Leider gab es bislang noch keine abschließende politische Entscheidung dazu. Die administrativen Prozesse gestalten wir so, dass unseren Mitgliedsunternehmen möglichst wenig Aufwand und Kosten entstehen.

Die HPK führt daher sämtliche Berechnungen durch, die für die Ermittlung der PSV-Beiträge und für die Meldung an den PSV erforderlich sind – dieser Service ist für unsere Mitgliedsunternehmen durch passgenaue und standardisierte Berechnungsprozesse kostenfrei.
 

Geringe PSV-Beiträge

Demnächst erhalten unsere Mitgliedsunternehmen die exakte Bemessungsgrundlage für den PSV-Beitrag und kennen damit ihren Aufwand. Für eine Reihe von Unternehmen mit tariflicher Altersversorgung haben wir bereits eine Abschätzung vorgenommen: Legt man den gesamten PSV-Beitrag des Arbeitgebers für 2021 auf alle Personen (Aktive, Ausgeschiedene und Rentner) um, ergeben sich jährliche Beiträge von 0,70 bis 3,50 Euro pro Person – und damit eine deutlich geringere Größenordnung als mancher Makler in seiner Werbeaktion suggeriert.
 

Enorme Finanzstärke und Verzinsung

Nach wie vor gilt, dass die Hamburger Pensionskasse im Vergleich zur Lebensversicherungsindustrie sehr gut aufgestellt ist. Das spiegeln insbesondere die folgenden Kennzahlen wider:


Die Verzinsung der Vorsorgekonten der HPK beträgt in der größten Mitgliedergruppe derzeit 3,5%. Sie liegt damit weit über dem Durchschnitt der Lebensversicherer in Deutschland, die sich durchschnittlich bei nur 2,5% bewegen. Anfang 2021 haben sogar zwei Drittel der Branche bereits eine noch geringere Überschussbeteiligung angekündigt.

Die Hamburger Pensionskasse unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen nicht nur umfassend in der Umsetzung der PSV-Pflicht, sondern ist auch der erste Ansprechpartner, wenn es um den Aufbau einer besonders attraktiven, soliden und sicheren Rente geht.

(Stand: 13.07.2021)
 

 
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