 - Vorsorge in 3 Schritten
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Wechsel innerhalb der Pensionskasse
Wenn sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber beide Mitgliedsunternehmen der HPK sind, wird das bestehende Vorsorgekonto einfach fortgeführt. Der bisherige Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer ganz normal ab; der neue Arbeitgeber meldet den hinzugekommenen Arbeitnehmer unter Angabe der bereits bestehenden Bestandsnummer bei der HPK wieder an. In der Zeit zwischen Abmeldung und erneuter Anmeldung wird die Anwartschaft beitragsfrei fortgeführt.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
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