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Wechsel innerhalb der Pensionskasse
Wenn sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber beide Mitgliedsunternehmen der HPK sind, wird das bestehende Vorsorgekonto einfach fortgeführt. Der bisherige Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer ganz normal ab; der neue Arbeitgeber meldet den hinzugekommenen Arbeitnehmer unter Angabe der bereits bestehenden Bestandsnummer bei der HPK wieder an. In der Zeit zwischen Abmeldung und erneuter Anmeldung wird die Anwartschaft beitragsfrei fortgeführt.
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| Bitte beachten Sie: |
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| Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen an diesem Wochenende der Datentransfer und das Vorsorgeportal nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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