Wechsel innerhalb der Pensionskasse

Wenn sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber beide Mitgliedsunternehmen der HPK sind, wird das bestehende Vorsorgekonto einfach fortgeführt. Der bisherige Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer ganz normal ab; der neue Arbeitgeber meldet den hinzugekommenen Arbeitnehmer unter Angabe der bereits bestehenden Bestandsnummer bei der HPK wieder an. In der Zeit zwischen Abmeldung und erneuter Anmeldung wird die Anwartschaft beitragsfrei fortgeführt.