 - Vorsorge in 3 Schritten
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Wechsel zu einem Mitgliedsunternehmen
Möglicherweise möchte ein neu eingestellter Arbeitnehmer seine beim früheren Arbeitgeber begonnene betriebliche Altersversorgung bei Ihnen fortsetzen. Das ist nur sinnvoll in Form einer Übertragung des sogenannten Übertragungswertes. Dann gelten die bei Ihnen als neuem Arbeitgeber maßgeblichen Bedingungen und Abläufe. Die weitere betriebliche Altersvorsorge erfolgt über Ihre Pensionskasse, also über uns. Wir führen für Sie die Übertragung durch.
Zwar können Sie auch die vom früheren Arbeitgeber erteilte Zusage übernehmen, indem Sie z.B. eine bestehende Direktversicherung oder Pensionskasse fortführen. Das sollten Sie wegen der häufig in solchen Versicherungen verborgenen arbeits- und verbraucherrechtlichen Risiken (z.B. Abschlusskosten, Mindestbeiträge, Zwangsabfindungen) nicht tun. Als Arbeitgeber haften Sie für alle Verstöße, die der alte Arbeitgeber oder die von ihm ausgewählte Versicherung verursacht haben.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
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