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Arbeitgeberwechsel

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Arbeitgeberwechsel bzw. Beendigung der Beschäftigung. Wir haben die unterschiedlichen Optionen für Sie zusammengefasst.
 



Im Falle einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber diese Information an die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Ihre Mitgliedschaft in der Pensionskasse bleibt bestehen, der bereits erreichte Rentenanspruch (Vorsorgekonto) ist unverfallbar und wächst durch die Verzinsung weiter an. Ihr Anspruch ist in der Pensionskasse vor Verpfändung, Abtretung, Beleihung oder Anrechnung auf das Bürgergeld sicher.
 


Kündigung und Auszahlung des Vorsorgekontos

Eine vorzeitige Auflösung des Vorsorgekontos und die Auszahlung an Sie sind gemäß den Allgemeinen Bedingungen in Verbindung mit dem Betriebsrentengesetz nicht erlaubt.
 


Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Rente

Auch nach dem Ausscheiden vor der Rente bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber können Sie Ihre Altersvorsorge mit der Pensionskasse durch weitere Beiträge stärken. Darüber hinaus haben Sie auch noch andere Möglichkeiten.

  • Über den Arbeitgeber Beiträge einzahlen
    Wenn Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls ein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse ist, ändert sich für Sie nur wenig. Sie können Ihr Vorsorgekonto wie gewohnt weiterführen und einfach über Ihren neuen Arbeitgeber Beiträge einzahlen lassen.

    Sie nehmen an der betrieblichen Altersvorsorge Ihres neuen Arbeitgebers teil, zahlen ggf. Teile Ihres Brutto-Gehalts ein (über die Gehaltsumwandlung) und erhöhen dadurch die Beiträge für Ihr Vorsorgekonto. Auf diese Beiträge erhalten Sie die staatliche Förderung als Zuschuss für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Sprechen Sie einfach die Personalabteilung Ihres neuen Arbeitgebers an.

    Mehr Informationen: Gehaltsumwandlung
     

     

  • Vorsorgekonto mit privaten Beiträgen weiterführen
    Wenn Ihr neuer Arbeitgeber kein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse ist, können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Mitgliedergruppe F jederzeit und höchst flexibel ohne Beteiligung eines Arbeitgebers mit privaten Beiträgen weiterführen. Die privaten Beiträge zahlen Sie aus Ihrem Netto-Einkommen direkt auf Ihr Vorsorgekonto bei der Pensionskasse. Die weitere Beitragszahlung können Sie bequem online in Ihrem persönlichen Vorsorgeportal beantragen.
     

     

  • Förderung über den Familienzuschuss (früher: betriebliche Riester-Förderung)
    Für Eltern mit kleinen Kindern ist die Altersvorsorge mit dem Familienzuschuss unter Umständen besser für die Fortführung Ihres Vorsorgekontos. Der Staat fördert diese Altersvorsorge für Eltern. Sie ist besonders attraktiv bei kleinen Kindern, für die Kindergeld ausgezahlt wird. Dann gibt es Jahr für Jahr die hohen Zuschüsse (Zulagen) vom Staat.

    Mehr Informationen: Familienzuschuss

    Wenn der Familienzuschuss zu Ihnen passt, rufen Sie uns an und klären mit uns die Details. Die Mitgliederbetreuung unterstützt Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-0.
     

     

  • Übertragung des Pensionskassenanspruchs
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Pensionskassenanspruch auf die Versorgungseinrichtung (z.B. eine Direktversicherung) Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren neuen Arbeitgeber und klären mit ihm die Möglichkeit der Übertragung auf seine Versorgungseinrichtung.

    Mehr Informationen: Formular „Übertragung von der HPK auf den neuen Arbeitgeber“
     

Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Antrag auf Rente

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Rente der Pensionskasse bereits vor der gesetzlichen Rente beantragen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Informationen zur Verfügung (Merkblätter):


Antrag auf Altersrente (Leistungen) bequem online stellen

Ihren Rentenantrag für die Mitgliedergruppen E und F können Sie bequem online beantragen. Am besten stellen Sie den Antrag sechs bis acht Wochen vor Ihrem Rentenbeginn.
Die Altersrente können Sie bequem online in Ihrem persönlichen Vorsorgeportal beantragen.

Auch die Mitgliederbetreuung unterstützt Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-0.
 



Antrag auf Erwerbsminderungs-/ Hinterbliebenenrente
Endet Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund von Erwerbsminderung oder Tod, beantragen Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen diese Leistungen einfach telefonisch.

Die Mitgliederbetreuung unterstützt Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr unter 040 28 01 45-0.
 


Übertragung eines bestehenden Anspruchs auf Betriebsrente auf die HPK

Sie beginnen, bei einem Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse zu arbeiten. Wenn Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Betriebsrente haben, können Sie den Übertragungswert in die Hamburger Pensionskasse einzahlen lassen.

Wie das geht, steht im Merkblatt „Übertragung auf die HPK“. Wir halten für Sie auch ein Antragsformular und eine Anfrage zum Übertragungswert bereit. Wenn Sie wissen wollen, welche Rente sich aus dem Übertragungswert ergibt, nutzen Sie unseren Übertragungsrechner.
 

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Haben Sie Fragen?

Sie erreichen Ihre Mitgliederbetreuer für alle Fragen zu Ihrem Vorsorgekonto, den Leistungen der Pensionskasse, dem Rentenantrag montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer
040 / 280 145-0.Benachrichtigungsservice

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Wir möchten uns stetig verbessern und sind deshalb auf Ihr Feedback angewiesen. Welche besonders guten oder schlechten Erfahrungen haben Sie mit der Pensionskasse gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung .
 
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