So kann Rente sein.

Unerwartet vielseitig und flexibel – die betriebliche Altersvorsorge der HPK.

Unser Ding ist Ihre Absicherung

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) gehört zu den größten Firmenpensionskassen in Deutschland.

Als verlässlicher Partner stehen wir Ihnen in allen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge zur Seite. Doch die HPK kann noch mehr.

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Kurz gesagt: bAV

Alles bei der betrieblichen Altersvorsorge ist kompliziert? Wir machen es einfach.

Vielfältig

Die HPK unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Angeboten rund um das Thema Absicherung

Was gilt

Sofern nicht anders gesagt, beziehen sich die Informationen auf die Mitgliedergruppe F(21).

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Partner beim Thema Absicherung

Die Hamburger Pensionskasse arbeitet beim Thema Absicherung partnerschaftlich mit den Arbeitgebern zusammen. Dazu gehören unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge und auch der Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Die Arbeitgeber entscheiden, welches Angebot für das Unternehmen richtig ist. Häufig regeln dies auch Tarifverträge.

Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie hier:

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Schutz bei Berufsunfähigkeit
Der Berufsschutz Plus von der Hamburger Pensionskasse ist ein Schritt in Richtung Sicherheit.

Schutz bei Berufsunfähigkeit
Der Berufsschutz Plus von der Hamburger Pensionskasse ist ein Schritt in Richtung Sicherheit.

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Riester-Förderung über den Arbeitgeber
Neben der bAV gibt es auch eine Riester-Förderung über den Arbeitgeber – den Familienzuschuss.

Riester-Förderung über den Arbeitgeber
Neben der bAV gibt es auch eine Riester-Förderung über den Arbeitgeber – den Familienzuschuss.

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Später einfach mehr haben = bAV

Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie es ist, wenn Sie nicht mehr arbeiten müssen? Der letzte Arbeitstag kommt – und die Rentenzeit beginnt.

Damit Sie später gut leben können, reicht die gesetzliche Rente oft nicht. Deshalb ist es notwendig, mehr zu machen.

Ein einfacher Weg ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit der Hamburger Pensionskasse.

Eine bAV ist eine zusätzliche Rente für später. Dabei hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Hamburger Pensionskasse liegen Sie richtig, denn sie bietet Ihnen persönlich sehr viele Vorteile.

Gut für Sie: 

Sie wollen wissen, was für Sie drin ist?
Jetzt einfach ausrechnen – mit unserem Rentenrechner.

Damit Sie im Alter gut abgesichert sind, sollte nicht nur die gesetzliche Rente da sein. Es ist besser, noch etwas anderes zu haben. Zum Beispiel eine zusätzliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse.

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Auf Nummer sicher

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Unternehmen

VERMÖGEN

Wo finde ich, was ich habe?

Die betriebliche Altersvorsorge der Hamburger Pensionskasse bietet Ihnen eine starke zusätzliche Absicherung – und ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Absicherung – zum Beispiel in welcher Mitgliedergruppe Sie angemeldet sind oder zur bisher erreichten Höhe – finden Sie in den Unterlagen der Hamburger Pensionskasse. Dazu gehören insbesondere:

  • Jährlich erstellte Standmitteilungen
  • Jährlich erstellte Renteninformationen
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Berufsschutz Plus Schutzschild
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Alles auf einen Blick

Alles auf einen Blick 

Die Standmitteilung, die Renteninformation sowie die AVB zu Ihrem Tarif finden Sie jederzeit online in unserem Portal-Angebot. Alternativ können Sie sich bei Fragen an die Mitgliederbetreuung wenden – entweder über das Kontaktformular im Portal oder telefonisch montags bis freitags während der Servicezeiten.

Ihre Vorteile

Betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse – sicher, stark und einfach gemacht.

Starke
Verzinsung

Clever &
sparsam

Hohe
Förderung

Frei von
Investoren

Mehrfache
Sicherheit

Provisions-
frei

Bürokratie-
frei

Voll
solidarisch

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Tradition, Erfahrung, Expertise

Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG ist mit über 800.000 Mitgliedern aus rund 4.000 Mitgliedsunternehmen Deutschlands größte Firmenpensionskasse auf Gegenseitigkeit.

Erfahren Sie mehr über unsere 120-jährige Geschichte, unseren genossenschaftlichen Gedanken und wie wir uns mit viel Expertise fit für die Zukunft machen.

Wir beantworten Ihre Fragen

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Sie wollen Ihre persönlichen Daten ändern?

Kein Problem: Das geht im Handumdrehen. Nutzen Sie dafür ganz unkompliziert das Vorsorgeportal (Mitgliederbereich). // HIER ENTLANG

Wie lautet Ihre Nachricht?

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von | März 23, 2022

Aktuelles zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

August 2025

Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden auch die Pläne für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) zunächst auf Eis gelegt. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum BRSG II veröffentlicht.

Das neue BRSG II: Zwei Aspekte fallen auf

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben. Zwei Aspekte fallen rund um das neue BRSG sofort auf: Der vorgelegte Entwurf unterscheidet sich inhaltlich in weiten Teilen kaum vom Kabinettsentwurf aus dem September 2024. Jedoch hat sich der zeitliche Rahmen erheblich verändert – viele Regelungen greifen deutlich später.

HAPEV Icon Boombox
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Weiterhin stehen Themen wie die "Stärkung der Sozialpartnermodelle", "höhere Abfindungsgrenzen" bei Verwendung für die Altersvorsorge sowie Regelungen zur "vorzeitigen Inanspruchnahme einer Betriebsrente" im Fokus. Auch die Verbesserungen im Bereich der sogenannten "Kleinverdienerförderung" (Dynamisierung) sind grundsätzlich zu begrüßen – auch wenn deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Einige dieser Änderungen können insbesondere für Pensionskassen spürbare Verbesserungen mit sich bringen.

Wichtige Impulse, Potenzial für Erweiterungen

Das BRSG II setzt wichtige Impulse – bietet jedoch zugleich noch viel Potenzial für sinnvolle Erweiterungen. Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:

In den kommenden Monaten (nach der Sommerpause) folgen die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Zunächst besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme – etwa für Verbände und Organisationen.

Wir behalten das BRSG II für Sie und unsere Versorgungseinrichtungen weiterhin fest im Blick und planen entsprechende Informationsangebote über unsere Kanäle und Veranstaltungsformate.

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Leidenschaft

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Langeweile

bAV-STRATEGIEN

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