Wir möchten Sie umfassend über Ihre betriebliche Altersversorgung mit unseren Versorgungseinrichtungen informieren. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auf unseren Internetseiten. Gerne beantworten wir auch Ihre telefonischen und schriftlichen Anfragen.
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P (18) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe E der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe B der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe Bethel der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Informationen für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234m und § 234n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Mitgliedergruppe F der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
Mitgliedergruppe P (18) der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG |
(Stand 01.01.2020)
Erneut berichten die Medien über die Kölner Pensionskasse und...
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