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Infomail September 2017

Vertreterversammlungen 2017

Die Vertreterversammlungen der beiden Hamburger Pensionskassen tagten am 19. und 20. September 2017 in Hamburg. Neben den Beschlüssen zu den Verzinsungen der Vorsorgekonten standen erneut das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die darin enthaltenen Chancen im Fokus der Veranstaltungen.

Verzinsung der Vorsorgekonten
Zum 1. Januar 2018 erhalten alle aktiven Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 eine Zinsgutschrift in Höhe von 3,8 %. Darin enthalten ist ein Sonderüberschuss in Höhe von 0,6 %. In der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse wird die Verzinsung durch jeden einzelnen Abrechnungsverband individuell festgelegt.

Starke Verzinsung und minimale Kosten
Die Gesamtverzinsung in Höhe von 3,8 % bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 liegt deutlich über der Verzinsung bei anderen Pensionskassen und noch deutlicher über der Gesamtverzinsung in der privaten Lebensversicherung. Das gilt erst recht, wenn neben der nominalen Zinsgutschrift die reale Verzinsung betrachtet wird. Diese berücksichtigt den unterschiedlich hohen Zinsträger.


Kleinverdiener-Förderung und Betriebliche Riester-Zulagen
Auf den Jahrestagungen wurde außerdem die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes diskutiert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die neuen Förderungen für Kleinverdiener und für Arbeitnehmerinnen mit Kindern am dringlichsten sind.

Förderung kleinerer Einkommen
Für Mitarbeiter mit einem Einkommen bis 2.200 Euro, also insbesondere Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Berufsstarter in vielen Lohneinstiegsgruppen, können die Arbeitgeber eine besondere staatliche Förderung organisieren und an die Arbeitnehmer weiterreichen. Die staatliche Förderung erlaubt den Arbeitgebern eine kostenneutrale Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags. Voraussetzung ist, dass der zu fördernde Mitarbeiter bisher einen regulären Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 168 Euro erhält. In diesem Fall kann der Arbeitgeberbeitrag auf 240 Euro angehoben werden und die erforderlichen 72 Euro Förderbetrag können die Arbeitgeber von der Lohnsteuer einbehalten. Für höhere reguläre Arbeitgeberbeiträge ist eine Aufstockung um bis zu 144 Euro möglich. Für Mitarbeiter, die bisher noch keine 168 Euro Arbeitgeberbeitrag erhalten, sollte dieser auf 168 Euro erhöht werden, damit die staatliche Förderung nicht ins Leere läuft.

Betriebliche Riester-Zulagen
Die HPK hat in der Jahrestagung angekündigt, dass sie zum 1. Januar 2018 sehr attraktive und eng an die Bedingungen für die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge angelehnte Bedingungen für Riester-Zulagen bereitstellen wird. Die Arbeitnehmer können dann unbürokratisch mit Riester-Zulagen vorsorgen und nach Auslaufen der Riester-Förderung herkömmlich im Wege der Entgeltumwandlung weiter eigene Beiträge einzahlen. Die komplizierte Administration der Zulagen übernimmt die HPK.

Die Vorteile der Riester-Zulagen liegen auf der Hand. Durch die Abschaffung der Sozialabgaben auf die ausgezahlten Renten sind die betrieblichen Riester-Zulagen für Arbeitnehmer mit Kindern und kleinen Einkommen außerordentlich attraktiv. Bei einem Eigenbeitrag in Höhe von lediglich 60 Euro pro Jahr (Nur fünf Euro im Monat) kommen bei zwei Kindern Zulagen in Höhe von 775 Euro dazu - 835 Euro werden in die Pensionskasse eingezahlt. Die Arbeitgeberbeiträge und ggf. der Kleinverdiener-Förderung kommen dann noch hinzu.


Neuer Name für die „betriebliche Riesterrente“
In der Jahrestagung wurde von den Vertretern aus den Mitgliedsunternehmen die Sorge formuliert, dass sich die "Riester-Rente" in den letzten Jahren einen miserablen Ruf erworben hat. Daher ist viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Es wurde empfohlen, einen neuen schlagkräftigen Namen anstelle des Begriffs "Betriebliche Riesterrente“ zu suchen. Suchen Sie mit uns gemeinsam!
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an kommunikation@hhpv.de mit Ihrem Vorschlag, wie wir die „betriebliche Riesterrente“ in der Kommunikation nennen sollen. Erste in der Jahrestagung formulierte Ideen waren:
• Zulagenrente
• Kinderrente
• Familienförderung
Falls Sie einen dieser Begriffe für gut halten, senden Sie uns bitte ebenfalls eine Mail mit Ihrem Favoriten. Als Dankeschön verlosen wir unter allen Einsendungen ein Grußpaket aus Hamburg.


(Stand 26.09.2017)

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